Band 
Dritter Theil.
Seite
123
JPEG-Download
 

Der niederländische Waffenstillstand.

123

zu zeigen. Während die belgischen Staatsmänner sich in vollemGegensatze zu dem Könige von Frankreich wußten, richteten siedoch an alle ihre Agenten die Weisung, öffentlich stets als „guteFreunde" dieses Herrschers aufzutreten.st Ubaldini aber wußtees besser; von Pecquins mit dem vollsten Vertrauen beehrt, dasseine spanische Gesinnung auch in jeder Weise verdiente, vermochteer nach Rom mit dürren Worten zu melden: „Es ist keineswegsdie Absicht des Erzherzogs, daß Seine Majestät (von Frankreich)bei den Friedensverhandlungen betheiligt sei und das Geheimnißderselben kenne." st So verharrte der Erzherzog im schroffsten Ge-gensatze zu den französischen Wünschen.

Heinrich IV. mußte versuchen, auf eine andere Weise dasverscherzte Vertrauen Alberts und Spaniens wieder zu gewinnen.

Seit der Geburt des Dauphins in Frankreich und der JnfantinAna in Spanien hatten die Unterhandlungen über eine Vermählungder beiden nie ganz geruht und waren zumal von Rom ausimmer wieder in Anregung gebracht worden, wo man eine Ver-bindung der beiden katholischen Hauptmächte über alles wünschte,damit sie ihre Kräfte gegen die Ungläubigen und, was dem Papst-thums jedenfalls noch wichtiger war, gegen die Ketzer vereinten, stAndrerseits hatten auch Erzherzog Albert und seine Gemahlin nichtaufgehört, sich für diese Angelegenheit warm zu interessiren, diesie schon deshalb in Gang gebracht zu sehen wünschten, weil sievon derselben ein Aufhören der französischen Unterstützung an dieaufständischen Niederländer erhofften. Endlich fand es Heinrich IV.selbst von Zeit zu Zeit angemessen, auf diese Aussichten einzugehen,jedes Mal, wenn es ihm daran lag, Spanien ruhig zu erhaltenund eS an der Unterstützung von Verschwörungen oder äußern

st U3. Instruktion an Pecquius, 30. Dezember 1607 (Wien). — A8.Instruktion an den Prior v. Mortau <Orten>berg> Dez. 1607; Wien. —Dcp.Nbaldini's v. 8. Jan. 1608; l'errens 61.

2) Dcp. Ubaldini'ö v. 20. Jan. 1608; p. 62,

-) Th. I. S. 252 ff. 315.