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Viertes Kapitel.
des Herzogs Wilhelm III. (also der Schwestern Johann Wilhelms)als erbberechtigt bezeichnet waren nnd Anna in der That einenSohn — Wolfgang Wilhelm — besaß, während Maria Eleonorenur Töchter hatte. Weniger gerechtfertigt waren. die Ansprüchedes Kurhauses Sachsen, die sich theils auf ältere, von mehrernKaisern erhaltene Anwartschaften theils — ziemlich künstlich — aufdie Vermählung der Vatersschwester Johann Wilhelm's, Sibylla,in die früher kurfürstliche, seitdem herzogliche ernestinische Liniedes Hauses Sachsen bezogen. Von jüngcrn Schwestern Maria Eleono-rens und Anna v. Neubnrg's leiteten ferner der Herzog von Pfalz-Zwcibrücken und der Markgraf v. Burgau ihre Erbforderung her; vonälterer Verwandtschaft mit dem alten märkischen Hanse zwei fran-zösische Große, der Herzog von Revers und der Graf von LaMarck-Lumay, von welchen jener Kleve und Mark, dieser nur dieGrafschaft Mark prätendirte.
Diese Angelegenheit war in jeder Beziehung von hervorragenderBedeutung. Hier handelte es sich nicht allein um eine Partikular-,sondern um eine allgemeine deutsche Frage. Dank der Politik Ru-dolfs II., war das Reich voll von Gegensätzen und zweifelhaftenBerechtigungen, voll des bittersten Hasses zwischen Katholischen,Lutherischen und Reformirten. Nur eines geringen Anstoßes be-bedurfte es, um eine folgenreiche Bewegung, einen heftigen Zu-sammenstoß aller dieser feindlichen Kräfte herbeizuführen. Daßdie Frage, ob diese große niederrheinische Erbschaft einem Katho-liken, einem Lutheraner oder Kalviner, ob dem Kaiser, ob Kur-brandenburg, Kursachsen oder Pfalz-Neuburg zu Theil werden solle,einen solchen Anstoß geben werde, war so gut wie zweifellos.Aber noch mehr; es war diese Angelegenheit längst von allge-meinem europäischen Interesse. Noch war damals der ausschließendeKatholizismus, durch Spanien vertreten, in heftigstem Ringen be-griffen mit den kalvinistischen Niederlanden, die bei dem lau katho-lischen Frankreich Unterstützung fanden. Es konnte diesen Mächtendurchaus nicht gleichgültig sein, ob eine katholische oder eine protestan-
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