Der jülicher Erbfolgestreit.
349
Bereits wurden die ersten militärischen Maßregeln getroffen.Heinrich sandte den Herrn von Bethune an die Generalstaatenmit der Erklärung, der König werde die Possidirenden gegen Erz-herzog Leopold unterstützen, und mit der Aufforderung, die beidenfranzösischen Regimenter in ihrem Solde — es waren die Regi-menter Chastillon und Bethune, zusammen nicht weniger als 8000Mann zu Fuß nebst 300 Pferden — an die jülich-klevesche Grenzezu verlegen; und die Generalstaaten beschlossen in ihrer Sitzungvom 6. August, auf Anrathen Barnevelt's, den Wünschen desfranzösischen Herrschers nachzukommen. Die beiden Regimenterwurden nach Schenkenschanz und einigen benachbarten Grenzortengegen Deutschland verlegt. Auch schickte Heinrich den Holländernvon neuem l00,000 Thaler, damit sie nicht nach dem nun bereitslange erfolgten Abschlüsse des Waffenstillstandes ihr Heer etwabeträchtlich verminderten.') Inzwischen begann der König selbstTruppen auszusieben; die gesummte Gensdarmerie Frankreichserhielt Befehl, sich zum Abmärsche bereit zumachen; einige Heeres-abtheilungen wurden wirklich an der flandrischen Grenze zusammen-gezogen, obwohl man diese Bewegung für einen bloßen gewöhnlichenGarnisonswechsel ausgab. In Paris hielten die politischen Kanne-gießer schon Ende Juli den Krieg mit Spanien für unvermeidlich.Wie richtig übrigens die Ansicht des Königs über die eigentlichenPläne des Hauses Oesterreich waren, mochte man aus einem auf-gefangenen Briefe des Erzherzogs Leopold an seinen Neffen denErzherzog Ferdinand ersehen, in welchem jener es geradezu alsseine Aufgabe bezeichnete, die jülicher Lande den Ketzern — also
Nachdem diese negative Arbeit so gründlich gethan ist, versuche ich hier diewahre Politik Frankreich's in jenem Jahre 1609 auf 1610 undzumal die wirtlichen Pläne Heinrich's IV. während derselben zurDarstellung zu bringen. Freilich muß ich dabei gegen eine Menge derbis jetzt allgemein verbreiteten Ansichten verstoßen.
>) M8. Dep. Russy's v. 8. Aug.; Paris, Nat.-Bibl. 15955. — KI8. Dep.Cardenas' v. 8. Juli, 30. Sept.