Der jnUcher Erbsolgestreit.
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die Denkschrift Hohenzollern's gelesen, beauftragte er die Gesandtender Possidirenden, eine Widerlegung derselben zu entwerfen; dannwurden die beiderseitigen Gründe in einer Konferenz zwischen demKanzler, Sully, Jeannin und Hohenzollern erörtert. Der letzterehielt diese Maßnahmen noch immer für günstige Zeichen der be-ginnenden Sinnesänderung des Königs; vergebens warnten ihnder Nuntius und Don Jnigo, die das Terrain besser kannten, er'möge nicht weiter in Heinrich dringen, sondern sich mit den ihmbisher gegebenen, wenigstens nur ausweichenden Antworten zufriedenstellen. Hohenzollern glaubte vielmehr seinen vermeintlichen Vor-theil weiter verfolgen zu müssen. Allein eine Unterredung zwischendem belgischen Geschäftsträger und dem Kanzler Sillery riß ihnbald aus allen seinen Himmeln: der letztere machte alle juristischenDeduktionen des Grafen werthlos durch die Bemerkung, es handlesich nicht um das öffentliche Recht des Kaisers, sondern um dessengeheime Pläne; und erklärte ferner, das Höchste, wozu der Königsich verstehen könne, sei, die Possidirenden einstweilen in derDefensive festzuhalten. Der König selbst führte das persönlichdem Grafen gegenüber aus (17. Okt.); er sagte: wenn man diePossidirenden im stntus guo belasse, bis der kaiserliche Hvfrathsein Urtheil abgegeben habe, so gebe er sein Wort, später diesesUrtheil ausführen zu lassen; und zweitens wolle er die Possidirendenermähnen, auf der Defensive zu bleiben, um diesem Auswegegrößere Aussicht auf Erfolg zu verleihen. Diese Versprechungenschienen auf den ersten Blick dem Kaiser nicht ungünstig zu sein.Aber einmal mußte der Entscheid des Hofrathes in dieser überausverwickelten Angelegenheit noch Jahre hindurch ausstehen, währendderen die Possidirenden ruhig im Besitze des bei weitem größtenTheiles der Erbschaft geblieben wären, und mannichfache Zwischen-fälle eintreten konnten; und zweitens war vorauszusehen, daß derFriede zwischen dem Erzherzoge Leopold und den Possidirendensich doch nicht werde aufrecht erhalten lassen. Trotzdem hätteHohenzollern sich mit einem Bescheide begnügen müssen, der