Chemnitz -Riesaer Staatseisenbahn. — Cöln-Crefeld . 21
16. Chemnitz -Riesaer Staatseisenbahn.
Beschreibung. Die doppelgleisige Strecke beträgt 2^ Meilen,wird aber um 1^ Meilen (von Waldheim bis Mittweida ) verlängert.
Frequenz im I. 1854: 269,016 Pers. u. 2,796,157^ Ctr.; Ein-nahme für jene 108,1(03, für diese218,782, zusammen 327,688 Thlr.Einnahme im zweiten Betriebsjahre seit Eröffnung der ganzen Bahn:314,790 Thlr.
17. Cöln-Crefeld (Privatbahn).
Das Anlagecapital war früher auf 1,425,000 Thlr. berechnet.In der Generalversammlung am 11. December 1854 erhielt die Verwal-tung unbeschränkte Vollmacht zur Beschaffung des fehlenden Mehrbedarfsvon 325,000 —- Durch das Privilegium vom 30. Mai 1855
ist die Ausgabe von 700,000 Thlr. Prioritäts - ObligationenL 100 Thlr., welche mit 4^ Procent jährlich verzinst und von 1858 anmit mindestens ^ Procent amortiflrt werden sollen, gestattet worden.Das Anlagecapital beträgt demnach jetzt 2 Millionen Thlr. (einschließ-lich der in den Statuten vorbehaltenen Erweiterung des Aktienkapi-tals bis auf 1,300,000 Thlr.). — Die Vollendung des Baues istbis zum December d. I. zu erwarten. —- Zinsen zu 4 Procent werdenfür die geleisteten Einzahlungen nur bis zum Schlüsse des Jahresbezahlt, in welchem die Bahn in Betrieb gesetzt wird; nachher vom1. Januar des darauf folgenden Jahres an nur Dividenden. Behufsder Bildung eines
Reservefonds wird aus dem Reinerträge l Procent des Anlage-kapitals vorweggenommen, dann erst der Rest an die Actionaire vertheilt.— Der Staatsregicrung bleibt vorbehalten, die Actien durch allmäligeEinlösung nach dem Rennwerthe zu erwerben und zu amortisiren, wozujährlich höchstens 1 Procent des Actiencapitals verwandt werden soll.Die einzulösenden Actien werden durch das Loos bestimmt. Die Aus-losung findet zum ersten Maie statt, nachdem 15 Jahre seit der definitivenFeststellung des Gesellschaftscapitals verflossen sind, welche nach Ablaufdes Eröffnungsjahres erfolgen soll; von da an wird sie am I.Juli jedesJahres vorgenommen. Die Dividenden der amortisirten Actien beziehtder Staat.