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Ergänzungen zu Deutschlands Eisenbahnen : ein Handbuch für Geschäftsleute, Privatpersonen, Capitalisten und Speculanten, enthaltend Geschichte und Beschreibung der Eisenbahnen, deren Verfassung, Anlagekapital, Frequenz, Einnahme, Rentabilität und Reservefonds, nebst tabellarischer Uebersicht der Actienkurse. Eine Fortführung des Obigen bis zur Gegenwart und ausserdem manche neue Uebersichten und Bereicherungen, welche der grosse und wechselnde Stoff seit dem letzten Erscheinen bedingt hat, dazu eine neue übersichtliche Eisenbahn-Karte / nach officiellen Quellen bearbeitet von Dr. Julius Michaelis
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Cöln-Minden.

18. Cöln-Minden (Privatbahn).

Länge (ilwl. Zweigbahn von Oberhausen bis zur hollän-dischen Grenze): 47^ geograph. Meilen.

Doppelgclcise Ende 1853: 15/ geograph. Meilen.

Die Zweigbahn von Oberhausen über Wesel und Emmerich bis Babberich an der holländischen Grenze, 9H geogr. Meilen lang,ist im Bau begriffen. Die Strecke von Emmerich bis zur Grenze,1H- Meile lang, deren Betrieb die niederländische Rhein -Eisenbahngesell-fchaft besorgen wird, dürfte schon am 1. October 1855 eröffnet werden.

Anlagekapital. In der Generalversammlung am 24. Juni 1854beschloß die Gesellschaft (auf Grund eines mit dem königl. Eisenbahn-commissar am 22. sfusä. abgeschlossenen Vertrags, den der König am4. Novbr. dess.J. genehmigte) die Aufnahme einer Anleihe von 20 Mill.Thaler für den Ban einer Bahn von Deutz über Siegbnrg, Betzdorf ,Dillenburg , Herborn und Wetzlar nach Gießen , mit einer Zweig-bahn von Betzdorf nach Siegen (zusammen 25^ Meilen) und einerstehenden Rheinbrncke bei Cöln . Zur letztem geben die Stadt Cöln unddie rheinische Eisenbahngesellschaft einen Beitrag von zusammen500,000 Thlr. Sollten Eisenbahn und Brücke die zur VerzinsungderAnleihe nöthigen Summen nicht aufbringen, so Leckt die Cöln-MindenerGesellschaft das erste ausfallende halbe Proceut aus eigenen Mitteln.Den etwaigen wettern Ausfall (höchstens 3^ Procent) deckt der Staat(in Gemaßheit des Gesetzes vom 18. April 1855) mit dem ihm zustehenden3. Theil des Reinertrages der Cöln-Mindcner Eisenbahn über 5 Proc.*)und den Dividenden für seinen Antheil am Actiencapital (soweit nichtetwa das Obcrhausen-Arnheimer Unternehmen darauf Anspruch hat),ferner mit einem Zuschusse von 50,000 Thlrn. aus den 34-procentigenZinsen des erwähnten Stammactien-Autheils, während der Rest dieserZinsen zur Amortisation des in der Rhcinbrücke anzulegenden verzinslichenCapitals dienen soll. Die Garantieleistung des Staates mit den ange-sammelten Ueberschüssen und Dividenden aus dem Cöln-Mindener Eisen-bahn-Unternehmen hört auf, sobald das Unternehmen der Cöln-GießcnerBahn, verbunden mit der Rheinbrücke oder nach erfolgter Amortisationdes Anlagecapitals für dieselbe die erstere Unternehmung allein, währendfünf aufeinanderfolgender Jahre einen so hohen Reinertrag aufgebracht

') Dieses Drittheil betrug für 1853:120,286, für 1854:198,095 Thlr.