42
ihre Pflege zu vernachlässigen, die Fruchtbarkeit zu er-zwingen , so würde der Verlust dieser Mißhandlung sürden Eigenthümer wenigstens nicht unersetzlich seyn.
Der Wald aber, der von allen Erd-Gütern sich amlangsamsten wieder erzeugt, der kaum in einem halbenJahrhundert die Hoffnung zweyer Erndten befriedigt *),der in seiner Jugend eine Pflege und Kosten erheischt,deren Früchte ein Pächter nicht im Lause seiner Pachtzeitgenießen kann, darf nicht verpachtet worden.
Nein, Repräsentanten, Ihr werdet die Waldungennicht dem Privat - Interesse Preiß geben, das immernach unreifen Genüssen geizt. rc. rc.
Dieser kurze AuSzug der Rede des Hrn. ?nllain-.xranä xrex zeigt allen Nachtheil, den der unbefangeneSinn des hellsehenden Staatsmannes, der mit der Wich-tigkeit der Waldungen vertraut ist, in dem Verkaufe oderder Verpachtung der Staats-Waldungen entdeckt; wasder Forstmann noch als Erläuterung des hier aufgestelltenSatzes hinzufügen dürfte, daß nämlich der Wald-Eigen-thümer in Regel dabey gewinnt, wen» er ihn übernutzt,findet sich in des Hrn. Ober-Landforstmeisters HartigAbhandlung, welche die Aufschrift hat: ist es rathsamoder nöthig, die Gemeinde- und Privat-Waldungen derforstpolizeylichen Aufsicht zu unterwerfen? (2tes HeftIter Jahrgang deS Forst- und Jagd - Archives ) unwider-legbar dargestellt.
Herr Pfeil sagt zwar: « Nicht die entfernte Nutzungist die Ursache, daß er (der Privatbesitzer) den Forst
*) Herr ?ullLill-§rLnri pr«x würde diese Erudte nochweiter zurückgesetzt haben, wen» ihm die Hochwaldwirth-schaft gekannt gewesen wäre.