»6 ») Ich gebe zu, daß eine Administration für Rechnungdes Staates nie den Vortheil gewährt, welchen derPrivatmann sich versprechen dürfte, und daher zuverwerfen ist, wenn
1 . das Interesse des Privatmannes und des Staates dasnämliche ist, wenn der Erstere nichts fordert, wasder Andere nicht geben;
2. wenn man bey Ersterem die zur Führung des Geschäfteserforderlichen Kenntnisse voraussetzen kann.
Je besser der Bauer einen Acker baut, je mehr wirddie Fruchtbarkeit des Bodens erhöht; hier haben Staatund Landmann eine Tendenz, dieser Vermehrung derErndten, Verbesserung seines Vennögcns, jenerStcigcrungder Produktion, mit ihr des National-Wohlstandes.
Eine nämliche Bewandtniß hat es mit Hüttenwerkenund andren Gewerken, Fabriken, Manufakturen undSalinen, wo dem Betriebe unbeschadet, der größte Nutzenmit der größten Fertigkeit und den wenigsten Kostengleichen Schritt hält. Anders ist es mit den Waldungen,mit den Bergwerken, die einer nachhaltigen Behandlungunterworfen werden müssen, deren Benutzung mit demGewinne des Augenblicks in Collision kömmt, weßhalbder Staat jene diesem nicht aufopfern darf, mithin sichihrer Verwaltung selbst zu unterziehen hat.
Die Führung des Ackerbaues erfordert kein vorherigestheoretisches Studium, denn wie Arthur Joung be-merkt, ist er eine Kunst, die weniger, wie jede andereseine Fortschritte der Theorie verdankt, er behauptet sogar,daß keine seiner Erfindungen ,- keine der ihm nützlichenMethoden aus dieser Quelle entsprungen sey; die Forst-Kultur aber erheischt mannichfaltige Kenntnisse, die freylichauch jeder Waldbesitzer erlangen kann, wodurch er fähigwird, sie selbst zu behandeln.