140 Arbeitsplan XXI. Untersuchungen betr. Waldstreu; v. V. d f. V. A.
Sollte in einzelnen Fällen, namentlich auf dem ganz armenSandboden die Wurzel Verbreitung eine so bedeutende sein, dassdie Breite von zehn Metern unzureichend erscheint, so sind dieIsolirstreifen in grösserer Breite und jedenfalls so breit anzulegen,dass die Wurzeln der auf der Versuchsfläche stehenden Stämmeüber die Grenze des Isolirstreifens hinaus nicht vordringen.
§ 3. Vermessung, Begrenzung und Bezeichnung derYersuclisfliichen.
Die Versuchsflächen sind genau zu vermessen und durchmindestens 4 Grenzzeichen und Stückgräben dauerhaft zu be-zeichnen. (cfr. Note 92 S. 152).
Jede Versuclishauptfläche erhält eine deutsche, jede Versuchs-einzelfläche eine römische Nummer.
8 4. Beschreibung des Standorts und des Bestandes.
Die Beschreibung des Standorts und des Bestandes hat nachMassgabe der Anleitung zur Standorts- und Bestandsbeschreibungbeim forstlichen Versuchswesen, unter Benutzung des dazu be-stimmten Formulars, zu geschehen.
Bezüglich der seitherigen Behandlung des Bestandes ist inder Bestandsbeschreibung namentlich anzugeben, ob und wann derBestand durchforstet worden ist, ob Weide- oder Streu-Nutzungin demselben stattgefunden hat.
H 5. Bestandsaufnahme.*)
Die Bestandsaufnahme erstreckt sich nur auf die eigentlichenVersuchsflächen, nicht auf die Isolirstreifen.
Vor Beginn derselben ist der im Wege der Durcliforstungzu entnehmende Nebenbestand mit Sorgfalt in mindestens zweiGängen, unter Beachtung der Durcliforstungsregeln (§ 8.) auszu-zeichnen. Das Verfahren der Bestandsaufnahme ist verschieden, jenachdem sich dasselbe auf Baumhölzer (über 20 cm durchschn.Stammstärke)**) und starke Stangenhölzer (von 10 bis 20 cm
*) Bezüglich dieses Abschnittes möchten wir auf unsere dessbezüglichenAusführungen zu § 13 des Arbeitsplanes Nr. XIV über Aufstellung von Holz-ertragstafeln (Bd. I S. 393 ff. bzw. 8. 417 ff.) Bezug nehmen. D. H.
**) Bei 1,3 m unter dem Boden. D. H.