Die Zählung von 1860 ergab in den
Städten mit über 3000 S. 551387 S.= 121037 Haushalfg., also auf i Haushltg. 4,56 Indiv.Orlschaftn.m.unt.SOOO „ 1959107 407068 , „ „ 1 „ 4,st „
Nun aber waren bei der städtischen Bevölkerung 78,523, d. h. 65, bei derländlichen dagegen 290,710, d. h. 71 % stehende Ehen, so dass natürlich, weildort 35, hier nur 29 % der Haushaltungen stehende Ehen sind, dort die durch-schnittliche Familienstärke kleiner erscheinen muss, was sich auch bei Vergleichungverschiedener Länder zeigt, indem in der ganzen Schweiz 1860 die mittlereFamilienstärke 4,75 Individuen, das Verhältniss der stehenden Ehen zu allen Haus-haltungen 70%, in Holland 1849 jene 4,81, dieses 73%, in Belgien 1846 jene4,87, dieses 74%, in Preussen endlich jene 5, ob, dieses 84% betrug. 2 DieselbeVerschiedenheit der Familienstärke lässt sich auch zeitlich nachweisen, so zwar,dass in neuerer Zeit eine Abnahme derselben unverkennbar ist. Und zwar nichtetwa nur durch Lockerung durch Bürgerkriege, grössere Sterblichkeit, durchAuswanderung und Hungersnoth, wo natürlich der Nachwuchs die entstandenenLücken nicht ersetzen kann (in Irland 1841: 5,55, 1851: 5,39; in Oesterreich 1846:4,78, 1850: 4,44 Individuen). Sondern auch in Zeiträumen und Ländern, wo dieAbnahme nicht durch solche exceptionelle Verhältnisse veranlasst war, wie Horndies für Belgien, Holland, Kurhessen, Sachsen und Bayern bewiesen hat. Wiedenn auch in der Schweiz selbst 1850 auf 2,390,116 Individuen 485,087 Familienkamen, also die Familienstärke 4,93, 1860 dagegen nur 4,75 betrug, falls überhauptdiese Daten sich mit einander vergleichen lassen, da 1850 mit dem Begriff Haus-haltung ein anderer Sinn als 1860 verbunden worden zu sein scheint. Nun bildetenaber 1850 die stehenden Ehen (369,711) 76 %, 1860 dagegen nur 70 % sämmt-licher Haushaltungen, so dass also besonders nach den Beweisen Horns auch fürSachsen, Schweden und Belgien jene Abnahme mit der Zunahme der Zahl derkleinen Haushaltungen im Zusammenhänge zu stehen scheint, welche letztere ausVerhältnissen, welche dem sonst wirksamen modernen Streben nach Centralisationentgegen stehen, z. B. dem grossem Trieb nach Selbstständigkeit, Gütertheilungu.s.w.sich erklären lassen.
Was nun die Haushaltungsstärke in den einzelnen schweizerischen Kantonenbetrifft, wie wir sie oben auf S. 28 mitgetheilt haben, so scheint es uns unmöglich,darin ein Gesetz erkennen zu können, da dieselbe wohl in den StädtekantonenBasel und Genf und wohl auch in den Industriekantonen Glarus und Appenzell A.Rh.,sehr klein, und in den Land- und Ackerbaukantonen Lucern, Schwyz, Zug, Frei-burg, Solothurn u. s. w. sehr gross, aber auch in jenen erstem: Zürich, Neuen-burg sehr gross, und in diesen letztem: Appenzell I.-Rh. und beiden Unterwaldensehr klein ist.
2. Mit der Frage über die Familienstärke steht diejenige über den Civilstandeiner Bevölkerung im Zusammenhang. Sie ist für uns um so wichtiger und interes-santer, weil wir ungleich mehr Daten über sie haben, als über die erstere, undzwar mehr als in irgend einem andern europäischen Staate, durch die ausser-ordentlich werthvolle Rubricirung der Ledigen, der zusammenlebenden, getrennt
2 Horn a. a. O. I 93.