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Die Bevölkerungsstatistik der schweizerischen Eidgenossenschaft und ihrer Kantone, unter steter Vergleichung mit den analogen Verhältnissen anderer Staaten : ein Beitrag zur Kenntniss der physischen und socialen Zustände der Schweiz / nach offiziellen Daten für Aerzte, Beamte, Geistliche u.s.w. bearbeitet von Dr. Wilhelm Gisi
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partements des Innern, zum Behuf eines Concordats über die Führung der Civil-standsregister nach einem gemeinsamen Programm, tagte, 1 auch eine detaillirteAngabe des Alters der Gestorbenen in dieses aufnahm, so zwar, dass für das ersteLebensjahr der Todesmonat und dann je das Altersjahr jedes Gestorbenen an-gegeben werden muss, wie uns denn bereits die Listen pro 1865, nach diesemSchema ailsgefertigt, aus den Kantonen Solothurn und St. Gallen vorliegen.

Unter diesen Umständen müssen wir also darauf verzichten, für die einzelnenKantone, ausser für Waadt, das Durchschnittsalter der Gestorbenen nach dieserMethode zu berechnen, weil wir für zehnjährige Perioden die Werthe der einzelnenJahre nach den Grundsätzen der Wahrscheinlichkeitsrechnung erst interpolirenmüssten, ein solches Verfahren aber nach allgemeinen Grundsätzen höchst un-genau ist, da von einer gleichen Zahl von Personen, die in zwei verschiedenenLändern im Alter z. B. von 80—40 Jahren sterben, in dem einen die Mehrzahl der-selben in dem ersten, in dem andern im zweiten Jahrfünft dieser Periode sterbenkann, und überhaupt der Erfolg dieser Operation nicht in einem entfernten Ver-hältnisse zu deren Mühe stehen würde.

So sind wir denn auf ein anderes, einfacheres Verfahren zur Ermittelung desDurchschnittsalters der Gestorbenen angewiesen, wofür Casper und Guillard ganzeinfach die Geburtsziffer, viele Franzosen noch mit dem ganz willkürlichen Abzugvon einem halben Jahre, wahrscheinlich als Correctur für die grosse Sterblichkeitwährend des ersten Altersjahrs, Andere, z. B. Finlaison, Hildebrand die Sterblich-keitsziffer, der Engländer Price endlich und mit ihm die meisten Neuern die halbeSumme dieser beiden Ziffern (-‘t”) angenommen haben. In der That, wenn diesebeiden gleich sind, die Bevölkerung also durch natürlichen Zuwachs sich nicht ver-mehrt, d. h. stationär ist, etwa so, dass auf je 35 gleichzeitig Lebende jährlich eineGeburt, aber auch ein Sterbefall kommt, und beide Ziffern sich nicht verändern,und auch die Sterblichkeit der verschiedenen Altersklassen, also die Absterbe-ordnung dieselbe ist, so muss das Durchschnittsalter = 35 Jahre betragen, unddasselbe wird der Fall sein, wenn beide Grössen sich gleichmässig verändern, alsodie Geburtsziffer auf 32 oder 30, die Sterblichkeitsziffer auf 38 oder 40 steigt. Dieso gefundene halbe Summe wird freilich als Maass für das Durchschnittsalter derGestorbenen um so ungenauer sein, je mehr beide Grössen differiren, jedenfallsaber wird sie dasselbe wenigstens annähernd richtig angeben, und jedenfalls rich-tiger, als die Geburts- oder Sterbeziffer allein.

Wir haben nun zu diesem Zwecke diese Grösse für den Kanton Waadt nachbeiden Methoden berechnet. Sowohl durch Berechnung der von sämmtlichen 94,745dort in den Jahren 1837 — 60 Gestorbenen verlebten Jahre, wofür wir für die im1 . resp. 2. Lebensjahre Gestorbenen als mittlere Lebensdauer 0,3026 resp. 1,446 Jahre(als Mittelergebniss von Frankreich, den Niederlanden und Belgien), für die folgen-den Lebensjahre aber stets einen Zuschlag von einem halben Jahre, also für das

1 Vergl. unten Kap. 10 § 2. Angaben über das Durchschnittsalter der Gestorbenen ineinzelnen Kantonen auf Grund von Altersberechnungen, s. bei Müret a. a. O. über die Waadt,von Marc d’Espine, Heyer und Ed. Mailet (41 — 42 Jahre) über Genf (s. Beitrage z. Statist,der S. 4. Bd. S. 262), über den Kt. Neufchätel und dessen einzelne Bezirke die jährl.Amtsberichte der h. Regierung, über Appenzell A.-Rh. Toblers Biostalik.