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Am schroffsten scheint in dieser Beziehung zwischen einer industriellen undeiner agricolen Bevölkerung der Unterschied im Kanton Glarus, weniger aus denangegebenen Gründen im Kanton Zürich zu sein.
Bei den Fabrikarbeitern in Glarus findet Heer 4 die grösste Genusssucht undwilde Ausgelassenheit. Sie sind den grössten Gefahren zugänglich, geistiger undnoch mehr moralischer Verwahrlosung ausgesetzt. Mann und Frau leben ge-wöhnlich ausserhalb des Hauses in abgesonderten Kreisen, die Kinder werdenhäufig ganz fremden Leuten überlassen, die Aeltern sehen sie nur zufällig oderleben doch höchstens an Sonntagen mit ihnen zusammen. Die wichtigsten Gebietemenschlicher Gesittung, geistige und gemüthliche Erholung, eheliche Liebe undKinder- und Aelternliebe, alle diesen zarten und heiligen Bande des Lebens ver-kümmern oder gehen auch gänzlich in der Sorge für die tägliche Nahrung auf.Die Kinder werden nicht erzogen, sondern nur ernährt und abgerichtet, sich baldmöglichst eigenen Unterhalt zu erwerben. Wenn sie ihr zwölftes Jahr erreichthaben, oft aber auch schon früher, müssen sie in die Fabriken, und hier werdensie sich noch mehr von den Aeltern ablösen, da sie nun ihr eigen Brot verdienenkönnen. Zuweilen trennen sie sich auch schon ganz von den Aeltern los und gehenbei fremden Leuten an den Tisch, oder zahlen ihren Aeltern Kostgeld, die dadurchnatürlich allen Einfluss auf sie verlieren. Fast ebenso traurig sind auch die Be-sorgnisse, die Meyer von Knonau für die zürcherische Bevölkerung äussert: Dieschädliche Einwirkung des Fabriklebens zeigt sich immer auffallender im Heran-wachsen einer sehr zahlreichen, aber schlaffern, schmächtigem Nachkommenschaft.Hiezu kommt noch bei mancher jener Anstalten die Entfernung der Kinder voneinem befriedigenden Unterricht und einer angemessenen religiösen Bildung, dieStörung des Familienlebens, weil ein Theil der Genossen von dem andern ge-trennt, der Tag zur Nacht und die Nacht zum Tage gemacht wird. Auch zeigtsich im Allgemeinen unter den arbeitenden Klassen weniger Sinn für Sparsamkeitals früher, nicht selten selbst muthwillige Verschwendung.
Leider dürften sich die Verhältnisse seither, trotz der in einigen Kantonen,zumal in Zürich, erlassenen Fabrikgesetze, welche indess nur die Kinderarbeitregelten, 5 nicht wesentlich geändert haben, so dass die Anregung, welche Dr. Joosin der Sommersitzung des Jahres 1S66 im schweizerischen Nationalrathe beiAnlass der Berathung über die Erhöhung der schweizerischen Wehrkräfte machte,dass es nämlich nicht so sehr darauf ankomme, möglichst viele Truppen aufbringenzu können, sondern dass die aufgebrachten möglichst waffentüchtig seien, ganzzeitgemäss war und wir in dieser Hinsicht einer bedenklichen socialen Krise ent-gegen gehen, deren Herannahen uns schon durch einige Plänkeleien in der poli-tischen Presse von der äussersten demokratischen Richtung, z. B. St. Galler Zeitung,Republikaner, angezeigt scheint.
8. Gehen wir nun aber zur Betrachtung der Bevölkerungsbewegung in derSchweiz selbst über.
Die Zahl der gebärfähigen Frauen, d. h. der vom angetretenen 17. bis zumvollendeten 45. Altersjahre beträgt in der Schweiz 580,327, was zur Gesammt-
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5 Emmingliaus a. a. 0. I 108 ff.