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Die Bevölkerungsstatistik der schweizerischen Eidgenossenschaft und ihrer Kantone, unter steter Vergleichung mit den analogen Verhältnissen anderer Staaten : ein Beitrag zur Kenntniss der physischen und socialen Zustände der Schweiz / nach offiziellen Daten für Aerzte, Beamte, Geistliche u.s.w. bearbeitet von Dr. Wilhelm Gisi
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Individuen, dieselbe grösser ist als dort, wo das Heirathsalter grösser und Mann undFrau in ungleichem Alter stehen, theils von der mittlern Lebensdauer einer Be-völkerung. Eine lange mittlere Dauer der Ehen wird also in doppelter Beziehungals ein günstiges Yerhältniss anzusehen sein, einmal als ein Beweis hoher Vitalität,dann auch zur Erfüllung des Zwecks der Ehe, nämlich zur Beendigung der Er-ziehung der in der Ehe erzeugten Kinder und zu ihrer Heranbildung und Aus-stattung zu einer selbstständigen Existenz. Da aber über die mittlere Dauer derEhen keine unmittelbaren Beobachtungen vorliegen, so müssen wir uns mit einerapproximativen Bestimmung begnügen, da wir für nur wenige Kantone die mittlereLebensdauer der verschiedenen Altersklassen sehr genau und auch nur für wenige,aber theilweise verschiedene nur das mittlere Heirathsalter kennen und also dasvon Kersseboom angegebene Verfahren nach den Regeln der polit. Arithmetik, nichtanwenden können. Dieselbe besteht darin, dass wir die Summe der in der Schweiznach der Zählung von 1860 bestehenden Ehen durch die durchschnittliche Zahl derjährlich stattfindenden Trauungen dividiren, wobei wir allerdings, da diese letztereZahl nicht constant ist, als Divisor besser das arithmetische Mittel der aufgelöstenund der neugeschlossenen Ehen, dessen Bestimmung uns aber wegen mangelnderKenntniss jener nicht möglich, und als Dividendus besser die mittlere Zahl derstehenden Ehen nach zwei verschiedenen Zählungen, wozu uns aber das Materialvon 1850 ebenfalls fehlt, anwenden sollten. Nach dieser unvollkommenen Methodehaben wir nur die mittlere Heirathsdauer für diejenigen Kantone, über die wirauch Angaben über die Heirathsfrequenz haben, berechnet und sie oben auf S. 93mitgetheilt, wozu wir der Vergleichbarkeit mit den übrigen europäischen Staatenwegen noch einige Daten ausWappaus 61 zu entlehnen uns erlauben: Frankreich 24,i,Sardinien 23,7, Schweden 22,4. Belgien 22,i, Bayern 21,7, Schleswig 21,i, Schweiz21,i, Norwegen 20,6, Holstein 20,3, England 20,2, Sachsen 20,i, Hannover 20,t,Dänemark 19,6, Preussen 18,9. Niederlande 18,3 Jahre.

Woher nun die grosse Verschiedenheit der mittlern Heirathsdauer in denverschiedenen Schweiz. Kantonen rühre, die bei den beiden Extremen Nidwalden(16 Jahre) und Genf (27,7) nicht weniger als zwölf Jahre beträgt, so dass dieselbe inNidwalden nicht einmal hinreicht, ein einziges Kind zur Selbstständigkeit und zurVolljährigkeit bringen zu können, während dies in Genf, Neuenburg, Baselstadt u. a.mit mehrern möglich ist, dafür lassen sich verschiedene Ursachen angeben. Theilsdass dort viel später geheirathet wird, als hier, theils dass die Vitalität hier sehrgross ist, was freilich auch bei Neuenburg nicht der Fall ist, also wahrscheinlichereine combinirte oder oft sich compensirende Wirksamkeit beider Factoren, sowieeine verschiedene Moralität, d. h. eine verschiedene Zahl durch Scheidung aufge-löster Ehen. Die Schweiz selbst nimmt in diesem Betracht eine mittlere Stelle ein,indem sie Frankreich, Sardinien, Schweden, Belgien und Bayern nachsteht, aberimmerhin relativ noch eine erfreuliche, indem die initiiere Heirathsdauer genügt,von den in der Schweiz durchschnittlich auf jede Ehe kommenden 4,32 Kindernzwei ganz heranbilden und zu einer eigenen selbstständigen Stellung befähigen zukönnen.

61 11 311.