ö“
Für ein aufgegebenes Gepäckſtück innerhalb 50 k, wird bezahlt: nachStationen der erſten und zweiten Zone 50 Pfg,, nach Stationen derdritten Zone 1 M., immer ohne Unterſchied der Perſonenklaſſen. Ge-wogen werden in Zukunft nur ſolche Gepäckſtücke, bei denen ſchonäußerlich die Vermutung gerechtfertigt iſt, daſſ ſie das Gewicht von50 k überſteigen. Gepäck wird als Paſſagiergut nur befördert nachVorzeigung eines giltigen Billets. Die direkte Expedition erfolgt nachjeder Eiſenbahnſtation Deutſchlands und zwar in der Weiſe, daſſ einZettel mit laufender Nummer und einem Wertſtempel auf das Ge-päckſtück geklebt wird, welcher etwa ſo auszuſehen hat:
In die Lücke hinter„nach“ ſchreibt der expedirende Beamte denNamen der Zielſtation: ein genaues„Doppel“ erhält der Reiſendeals Quittung, und gegen deren Vorzeigung erhält er am Zielpunktſein Gepäck. Als Gepäckſtücke dürfen frachtmäßig verpackte Gegen-ſtände nicht aufgegeben werden.
Ich ſchildere ſchließlich noch die Art, wie nach dem neuen Billet-ſyſtem eine Reiſe vor ſich gehen würde. Die Reiſe ſoll z. B. erfolgenvon Danzig nach Frankfurt a. M., II. Klaſſe, und der Reiſendewünſcht ſie mit einem einzigen Billet und mit zwei Koffern von je40 k zu machen. Er begibt ſich mit ſeinem Gepäck nach der Stationin Danzig , verlangt am Schalter ein Billet II. Klaſſe, bezahlt dafür2 M. und erhält ein Billet der früher erwähnten Art, verſehen mitdem Tagesſtempel, ohne Angabe einer Stunde. Seine Koffer habendie Kofferträger gleich beim Verlaſſen der Droſchke ergriffen und zudem Gepäckexpedienten(einem gewöhnlichen Unterbeamten) geſchleppt,der inzwiſchen auf jedes Gepäckſtück den Gepäckzettel geklebt hat undnur noch wartet auf die Angabe des Zielortes: Frankfurt . DerReiſende zeigt ſein Billet vor, nennt Frankfurt als Zielort, derExpedient ſchreibt Frankfurt in die Lücke, gibt dem Reiſenden dasausgefüllte Doppel, dieſer bezahlt 2 mal 1 M., und das Geſchäft iſtfertig. In Frankfurt wird er ſeine beiden Koffer wiederſehen.— Erbegibt ſich hierauf nach dem Bahnſteig, an deſſen Eingang er ſeinBillet vorzeigt, damit es„geknipſt“ werde. Der Beamte, welcher hier