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Kleines Lese- und Lehrbuch der schweizerischen Volkswirtschaft / für den Schul- und Selbstunterricht verfasst von A. Furrer
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Wer bei uns auf die Jagd gellt, tut es mehr aus Vergnügenals aus Notwendigkeit; nur da, wo noch reissende Tierehausen, wie in den Waldschluchten Graubündens oder in denschwindelnden Höhen unserer Alpen, tritt die Notwendigkeitin den Vordergrund. Uebrigens kann auch das andere Wildin so grosser Zahl auftreten, dass es Schaden stiftet, und daist die Jagd wiederum ein Gebot der Notwehr.

Unsere Wälder, Schluchten und Höhen bieten dem Wildvortreffliche Schlupfwinkel, und es hausen in ihnen über50 Gattungen von jagdbaren Tieren, darunter der Bär, derLuchs (vereinzelt an der Savoyergrenze), der Wolf (vereinzeltim Jura), die Wildkatze (bisweilen im Jura), der Lämmergeier und der Adler, beide ziemlich selten zu sehen. Die Jagd aufdie als schädlich bekannten Tiere ist selbstverständlich be-rechtigt und wird von den Behörden durch Prämien gefördert.Anders verhält es sich mit der Jagd auf die unschädlichenund die nützlichen Tiere. Die letzteren müssen geschütztwerden und die Jugend wird daher schon in der Schule mitihnen bekannt gemacht. Ganz besonders nützlich sind dieinsektenfressenden Vögel und es ist eine grosse Schädigungder Land- und Forstwirtschaft, wenn dieselben, wie es nochin gewissen Ländern geschieht, zu Tausenden eingefangen, engverpackt und weithin als Leckerbissen oder Käfigsänger ver-kauft werden. Solcher Unfug ist in der Schweiz nicht ge-stattet. Nicht blos ist bei uns die Jagd auf diese Tiere fastgänzlich verboten, sondern auch die übrigen unschädlichenTiere dürfen nur während einem kleinen Teile des Jahreserlegt werden. Die Jäger bedürfen dazu einer besonderenBewilligung (Jagdpatent).

Industrie.

(S. Tabelle V.)

Das Wort Industrie bedeutet eigentlich Betriebsamkeit.Man kann daher füglich auch von « landwirtschaftlicher In-