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gesammt brutto ca. 40 Millionen Franken ausinachen. Dieseund andere kleinere Einnahmen dienen zur Besoldung dereidgenössischen Beamten, der eidgenössischen Richter (Bundes-richter), des Militärs, der Lehrer am schweizerischen Poly-technikum etc., dann für die Bestreitung der Kosten desPost- und Teiegraphenbetriebes, der eidgenössischen Verwal-tungsgebäude, des Bundesgerichtsgebäudes, der eidgenössischenKasernen, des eidgenössischen Polytechnikums etc., ferner zurAusführung oder Unterstützung von Werken und Unter-nehmungen aller Art, welche ein allgemein schweizerischesInteresse haben u. s. f. Es wird hievon auf den folgendenSeiten noch näher die Rede sein.
Zweiter Zweck.
Die Sonderwirtschaften oder schlicht und recht die „Arbeit“im Volke wird namentlich auf 7 Arten geschützt und gefördert.
I. Durch die gesetzliche Gewährleistung derSicherheit der Person und des rechtmässigenEigentums.
II. Durch d i e E r r i c h t u n g o d e r U n t e r s t ü t z u n gvon Institutionen, durch welche die Erwerbungvon Kenntnissen ermöglicht und erleichtert wird.Solche Institutionen sind:
a. Die Schalen, und zwar sowohl diejenigen, welche vonallen Kindern bis zu einem gewissen Alter besucht werdenmüssen, wie auch jene, deren Besuch freiwillig ist, als:
1) Landwirtschaftliche Schalen, wo die vorteilhaftesteArt und Weise, Landwirtschaft zu treiben, praktisch undtheoretisch gelehrt und gelernt wird. Solche Schulen be-stehen in den Kantonen Bern (Rütti bei Bern), Neuenburg (Cernier) und Zürich (Strickhof bei Oberstrass ). AndereKantone lassen zeitweise oder regelmässig im Winter land-wirtschaftliche Unterrichtskurse abhalten. Theoretisch-wissen-schaftlicher Unterricht über die Landwirtschaft wird am eid-genössischen Polytechnikum in Zürich erteilt.