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2) Gewerbe-, Handwerker- oder Fortbildungsschulen, wojunge Leute, welche ein Handwerk lernen, in den Abend-stunden Zeichnungsunterricht, Unterricht im Rechnen, in derBuchführung u. s. w. erhalten. Bestehen in den meistenKantonen. Jeder junge Mann, der bei einem Meister in dieLehre tritt, sollte im Lehrvertrage die Erlaubnis ausbedingen,die Gewerbe- oder Fortbildungsschule besuchen zu dürfen.
3j Industrie- und Handelsschulem, wo zukünftige In-dustrielle und Kaufleute einen Teil ihrer fachlichen Vorbildungholen. Bestehen in der Mehrzahl der Kantone, aber vorwie-gend als Abteilungen von Gymnasien und Kautonsschulen.
4) Die technischen Schulen, wo gelehrt wird, auf welcheWeise Strassen, Brücken, Eisenbahnen, Schiffe, Gebäude,Maschinen etc. gebaut werden müssen. (Eidg. Polytechnikumin Zürich , Technikum in Winterthur .)
5) Die Kunstschulen und Kunstgewerbeschulen, wo jungeLeute in die Regeln der Kunst und des Kunstgewerbes ein-geführt werden. Solche Schulen bestehen in Basel , Bern ,Chaux-de-Fonds, Genf und Zürich .
(!) Die Fachschulen, wo Berufsspezialitäten gelehrt werden.Es sind dies: Mehrere Uhrenmacherschulen in den KantonenBern , Genf , Neuenburg und Solothurn ; zwei Webschulen inWattwyl (St. Gallen) und Wipkingen bei Zürich ; Schnitzler-schulen in Brienz und Meyringen ; eine Spielwaarenschule inBern ; einige Ivorbfiechterschulen (Winterthur , Bern , Frei burg ) ; eine Frauenarbeitsschule in Hasel; Lehrwerkstätten inBern , Zürich und Winterthur ; ferner das eidgenössische Poly-technikum in Zürich und das Technikum in Winterthur mitihren verschiedenen Abteilungen für Architekten, Ingenieure,Maschiuentechniker, Geometer etc.
7) Die Gymnasien, Seminarien, Akademien und Hoch-schulen oder Universitäten, wo die Wissenschaften gelehrtwerden.
I). Die Museen (Gewerbe- und Kunstmuseen). Die Museensind Räumlichkeiten, in welchen Boden-Erzeugnisse, Industrie-