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dem Ueberbriuger der Note den Betrag von 50, 100, 500oder 1000 Fr. bezahle.
Selbstverständlich steht nur eine Zahl auf jeder Note,entweder 50, oder 100, oder 500, oder 1000 Fr. Jede vondiesen vier Notengattungen hat eine andere Farbe und Grösse,zu dem Zwecke, die Unterscheidung leichter zu machen.
Wie kommt die Banknote in den Verkehr?
Antwort: Der schweizerische Bundesrat lässt die Bank-noten anfertigen und verteilt sie an die Banken, welche vonihm die Bewilligung zur Notenausgabe erhalten haben. EineBank, welche Noten besitzt, gibt solche an diejenigen Per-sonen ab, welche Noten wünschen und dafür den Gegenwertentrichten.
Beispiel: Der Kaufmann Schwarzenberg in Herisau will amEnde des Monats sein Geschäftspersonal bezahlen. Er hat zuwenig Bargeld in der Kasse, jedoch einen Wechsel auf ein gutesHandelshaus in Genf . Er schickt den Wechsel auf die Bank,mit welcher er in regelmässigem Geschäftsverkehr steht, undlässt sich dafür Banknoten ä 50 und 100 Fr. verabfolgen. Mitdiesen Banknoten und dem Bargeld, das er in Kasse hat, zahlter seine Angestellten.
Diese Angestellten ihrerseits werden nun die Noten ebenfallszu Zahlungen an den Spezereihändler, Milchlieferanten u. s. f.verwenden.
Der Spezereihändler, Milchlieferant etc. zahlt mit den Banknoten wieder eine dritte Person und so geht es fort, bis schliess-lich jemand, der wohl Banknoten, aber kein Metallgeld hat, jeneauf die Bank zurückträgt und sich dafür Metallgeld geben lässt.
Auf diese Weise kann eine Banknote jahrelang im Publi-kum von Hand zu Hand gehen und den Dienst als Zahlungs-mittel versehen, bevor sie an die Bank, welche jene zuerstausgab, zurückgelangt.
Wie aber, wenn eine Bank zu bestehen aufhört oderzahlungsunfähig wird, bevor alle Banknoten, welche sie inden Verkehr gesetzt hat. an sie zurückgeströmt sind?
Antwort: Ein eidgenössisches Gesetz verpflichtet dieBanken, stets den Gegenwert der Noten, welche sie aus-