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Industrien zu pflanzen. Sie hat denn auch ganz ausserordentlichhohe Zölle für die entsprechenden fremden Industrieerzeugnissefestgesetzt.
Die italienische Regierung hatte vor einigen Jahren grosse Lust,den Zoll für Uhren um 100 °/o zu erhöhen. Sie verzichtete jedochdarauf, aus Furcht, die italienischen Importeure würden sich aufden Schmuggel verlegen (die Uhren, weil kleinen Umfanges,heimlich und zollfrei über die Grenze bringen) und so die Zoll-einnahmen des Staates kürzen.
4) Eine andere Regierung würde ebenfalls gern gewisse Zölleerhöhen. Doch verzichtet sie darauf, um nicht die freundschaft-lichen Beziehungen zu einem Nachbarstaat, der am meisten vonder Maassregel betroffen würde, zu stören.
Aus dem Gesagten sollte hervorgehen, dass es nichtjedermanns Sache sein kann, die Zölle eines Landes zu be-stimmen, sondern dass es dazu solcher Personen bedarf welchesämtliche für und gegen jeden Zoll sprechenden Verhältnisseüberblicken. In diesem Falle sind am ehesten die Behörden,darum sind es in der Schweiz die Bundesversammlung undder Bundesrat, welche das entscheidende Wort in Zollange-legenheiten sprechen.
Haben die Zölle eines Landes weniger den Zweck, fremdeKonkurrenz abzuhalten, als vielmehr die Bestimmung, demStaate Einnahmen zuzuführen, so werden sie auf bescheidenerHöhe gehalten und man bezeichnet sie als « Finanzzölle » oder«Fiskalzölle » (Fiskus = Staatsschatz). Dieser Art sind diemeisten schweizerischen Zölle. (Sie betragen durchschnitt-lich: Für Rohstoffe 0—1 °/o vom Wert, für Halbfabrikate2 °/o, für Fabrikate ohne Luxusartikel 3—5 %, für Luxus-artikel 10 % vom Wert.)
Eine Minderzahl der schweizerischen Zölle überschreitetobige Grenzen, denn es sind sogenannte «Kampfzölle», dazubestimmt, bei Handelsvertrags-Unterhandlungen reduzirt zuwerden, wenn der Staat, mit welchem unterhandelt wird, seiner-seits der Schweiz konvenirende Zollermässigungen zugesteht.
«Schutzzölle» hat die Schweiz nicht. Solche Zölle betragenin Schutzzollstaaten bis 50 % und mehr vom Wert.