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Kleines Lese- und Lehrbuch der schweizerischen Volkswirtschaft / für den Schul- und Selbstunterricht verfasst von A. Furrer
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Sind die Schutzzölle so hoch, dass ihre Wirkung fastderjenigen eines Einfuhrverbotes gleiclikommt, so sagt man vonihnen, es seien «Prohibitivzölle» (Prohibition = Wareneinfuhr-verbot). Betreffend gebundene Zölle, Vertrags- oder Konven-tionalzölle siehe Seite 56.

Die Schweiz (sowohl die Behörden als die grosse Mehr-heit des Volkes) hat es von jeher gegen ihr Interesse erachtet,Schutzzollpolitik zu treiben. Sie huldigte stets der Ansichtund lichtete ihre Politik darnach:

1) Dass, je mehr ein Land auf die Ausfuhr angewiesensei, um wirtschaftlich zu prosperiren, es um so wenigerdie Produktionsbedingungen erschweren dürfe;

2) dass, wenn die Schweiz überall als Verkäuferin vonIndustrie-Erzeugnissen auftreten wolle, sie es auch zudulden wissen müsse, wenn andere als Verkäufer beiihr sich einstellen.

Dem Volke die Möglichkeit einräumen, alle seine wirt-schaftlichen Fähigkeiten ungehindert zu entfalten, und das-selbe hierin nach allen dem Gemeinwesen zu Gebote stehen-den Kräften zu unterstützen, betrachtet die Schweiz derzeitnoch als den wirksamsten Schutz der nationalen Arbeit.

In anderen Staaten beliebte Mittel, um einer Industriedas Uebergewicht über die gleiche Industrie anderer Länderzu verschaffen, sind auch die Steuerrückvergütungen,die Ausfuhrprämien, die Rückzölle, die Admissiontemporaire etc., alles Einrichtungen, die das volle Gegen-teil des Schutzzolles darstellen.

Die Steuerrückvergütungen kommen nur solchen . Erwerbs-zweigen zu statten, deren Erzeugnisse im betreffenden Staateiner Steuer unterworfen sind. Die Steuer erhöht selbstver-ständlich die Herstellungskosten der Ware; damit sie aber nichtauch den Absatz nach dem Ausland erschwere, erstatten dieRegierungen das auf die Ausfuhrmengen entfallende Steuer-betreffnis zurück. Damit wird bisweilen auch eine Prämie