aber nur Prämien für freinnllige Errichtung vonSpaarhecrden verabreicht würden.
In beiden Fällen dürften die Kosten aus demHolzcrlöü der Durchforstnngen bestritten werden,nach dem Grundsatz, daß alles was zur Acnfsnnngund Verbesserung des Waldes geschieht, ans demErtrag des Waldes zu bestreiten ist.
Wenn dann ferner das Gebot einer streng nachhaltigenBenutzung der Wälder gehandhabt wird, so werden nach undnach die bisher eine so große Nolle spielenden und zugleichsehr lästigen Verbote gegen den Holzvcrkauf überflüssig, weiles, voin forstlichen Standpunkt ans betrachtet, gleichgültigist, ob der ganze nachhaltige Ertrag eines Gcmeindewaldesunter die Nutznießer vertheilt werde, oder ob ein Theil da-von — der znr Beholznng der Nutznießer entbehrliche —außer der Gemeinde verkauft werde.
Schließlich sei mir noch eine Bemerkung über die H olz-ausfuhr erlaubt. Wenn unter gewissen Voraussetzungender. Verkauf von Holz für die Gemeinde Sächseln innertden Schranken der durch rationellen Forstbetrieb festgesetztenBestimmungen und Grundsätze nur dnnnzumal gestattet wer-den kann, wenn der nachhaltige Ertrag des Waldes durchdie Nutzung der berechtigten Gcmeindebürgcr nicht erschöpftwird, so ist damit der Aufhebung aller die Holzausfuhrbetreffenden Bestimmungen keineswegs das Wort geredet.Es soll in dieser Beziehung weder eine ängstliche Scheuvor der Holzausfuhr und ihren oft verderblichen Folgen,noch eine Nichtbeachtung desjenigen Zustandes mancher Ge-mcindewäldcr stattfinden, der in Folge der grundsätzlichganz richtigen aber unpraktischen Maßregeln, überall da sicherzeigt, wo der gegenwärtige nachhaltige Ertrag von denNutznießern der Gemeinden nicht aufgebraucht werden kann,und daher eine unzweckmäßige weil verschwenderische Nuf-stappclnng von überständigem Holz, das nach und nach inAbgang kommt und im Walde verfault, — vorherrscht.