Band 
Zweiter Theil.
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Plan eines allgemeinen Bündnisses zu verzichten, welchesunmöglich und vielleicht gefährlich geworden sei, weil esimmer weit leichter wäre, mit siebenzehn kleinen Staateneinzeln fertig zu werden, als mit einer kompakten Macht,die es eben fo schwierig ist, für daü Gute zu bewegen, alsden Stoß aufzuhalten, der sie nach der schlimmen Seitehin fortreißt. Uebrigens sollte sich der Ritter von Beau-tcville wohl in Acht nehmen, diese Denkweise und diesesSystem offenbar werden zu lassen; er sollte sogar im Ge-gentheil keine Gelegenheit versäumen, den Glauben her-vorzurufen, daß es der lebhafte Wunsch Ihrer Majestätsei, die Kantone möchten sich unter sich vereinigen undmit Ihr ein ebenso rechtsbeständiges Vündniß, wie dasvon 1663 erneuern." Ohne Zweifel konnten neue Vor-schläge hierüber Gegenstand neuer Instruktionen werden;aber einstweilen hielt der Hof dafür, mit der Vereinigungder Kantone wäre ihm wohl weniger gedient, als mit derGetheiltheit ihrer Interessen." Die allgemeinen Instruk-tionen schlössen sich mit dieser Empfehlung: „Etwas, dasder Botschafter Ihrer Majestät nicht außer Acht lassendarf, ist dies, daß er sich so viel möglich die Rolle einesVermittlers und Schiedsrichters in den allfälligen kleinenStreitigkeiten unter den Kantonen sichere und nie zuge-ben soll, daß man in solchen Fällen an eine fremde Macht,wie an den Hof von Wien oder Turin , gelange. DieseHöfe könnten sich nur auf unsere Kosten in Ansehn setzen,und auch der geringste Einfluß, den sie in der Schweiz ge-winnen, wird stets ein Angriff auf unser Vesitzthum sein.Die lange Dauer unsers Bündnisses und die Würde, dieunsere Botschafter in ihrem Benehmen zeigten, habenihnen jederzeit jene Rolle zugesichert."^)

8) lUemoiro i>our sorvir cl inslriiolioi, «u sivur clievaliorVesutvvills, 14. Sept- 1763. Suisso, tto. 366. kol. 32 —5S-