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Zweiter Theil.
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terstützen, so geschah eü nur unter der Bedingung derEinstimmigkeit, von der sie wußten, daß sie nicht zu Standekomme, da die Regierung von Uri das Begehren nichteinmal vor die Landsgemeinde zu bringen wagte. 2") Man-cher demokratische Kanton, der Neuenburg mit Hoffnun-gen geschmeichelt hatte, gab ibm zuletzt einen trockne» undbestimmten Abschlag??) Freiburg besonders leistete derfranzösischen Politik durch Unterstützung dieses Widerstan-des ausnehmende Dienste, seit es von der Gute des Kö-nigs geheime Begünstigungen für den Handel mit seinenKäsen erhalten hatte?") Der Botschafter konnte seinenHof gegen jeden Vorwurf sicher stellen, indem er an dieNeuenburgischen Abgeordneten Aufmerksamkeiten, die keineweiter» Folgen hatten, verschwendete?") Es genügte,geheimnißvoll zu versteh» zu geben, „der Staatsrath vonNeuenburg könnte die für die Erfüllung der Pflichtennothwendige Freiheit in Zuneigung, Gesinnung und Handlung nicht zu dem Bündnisse mitbringen, da dieser Standunter überwiegendem Einflüsse einer fremden Machtstehe.""") Indessen, wenn die Neuenburgische RegierungNamens „ihrer Mitbürger" „immer gleich feurige Be-gehren" vorbrachte, so hatte ihre Sprache die schweizeri-sche Wärme."')

Die Ausschließung Genfs , nicht weniger wichtig, als

86) Abschied der Tagsatzung zu Frauenseid, 1787. Sie hatte ohneweiter« 1783 einen Abschlag ertheilt. Url an Zürich , 7. Jnni 1783.

87) Obwalden, l783 und 1787; Obwalden an Zürich , 24. Mai 1783und Abschied von Francnfeld, 1787.

88) .Vloinoiro >>v»r nvrvir «vliinlriictions an vicoinle ,Ie Uoiixiina,12. November 1777; der Minister an Polignac, 21. Jnni 1781.

83) kiliiijt lla In lollro I'iivUügvs, >'o. 73, 7. Juni 178> ;

IVo. 412.

90)!Uemoii'e, oben Anm. 88.

öl) Der StaatScath von Neuenburg an die Tagsatzung, 23. Juni 1791