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Gesandten, vierfache für die zweiten, zweifache für dieGesandten der zugewandten Orte, sämmtlich mit einerdrei Zoll im Durchmesser haltenden Denkmünze des Kö-nigs versehen."") Die Ketten für die Abgeordneten vonBern waren achtfach. Die Gesandtschaft von Zürich theilte,TagS zuvor, dem Botschafter mit, daß es ihr durch ein,l7>3 angenommenes Grundgesetz untersagt sei, Geschenke"»zunehmen. Der erstaunte Botschafter machte keinenüberflüssigen Versuch; der Gesandtschaftüsekretär schlugdas ihm anerboten? Geschenk aus."") Eine auf 15,tll)l>LivreS gewerthete Dose mit dem Bildnis deS KönigS warfür Herrn Esther bestimmt, als daö Haupt der Confe-renzen und Commissionen. Die Abgeordneten der andernKantone waren über diese Weigerung überrascht und em-pfindlich: sie söhnten sich damit auS, als sie begriffen, daßdie gegenwärtige politische Lage ZürichS dieses kluge Be-nehmen erheische. „DaS beste dabei ist," sagt das Tage-buch der zürcheristhen Gesandtschaft, „daß die Herren vonBern wegen der Dose um so weniger eifersüchtig seinwerden.""") Die größere sittliche Strenge im diploma-tischen Verkehr von Seite Frankreichs war eine Recht-fertigung für Staatsmänner, die mehr Unbestechlichkeit»nd Gewissenhaftigkeit besaßen als ihre Vorgänger."")
>03) Die zürcherischc Gesandtschaft a» Zürich , 27. August.
>04) Schreibe» der zürch. Ges. Gin ausdrücklicher Beschluß in diesemSiuue wurde zehn Tage früher, am >4. August, van dem Geh.Rath gefaßt.
>08) Diarium vvu der Gesandtschafts-Neise.
>»ti) VergeuneS an den Minister, 6. Juli 1777: „ES scheint manmuß der Empfindlichkeit des Hrn. Schultheißen (von Erlach) mitdem Geschenke eines Ringes beikvnimen von dem Werthe der8000 Franken, die er anSgeschlage» hat. Der Minister an Ber-genncS, 27. Juli 1779: „Es Ist geradezu unmöglich, dem Hr».Sinncr irgend ei» Geschenk anzubieten- Ich habe seinem Freunde