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sie unter dem Schleier des Geheimnisses an Zürich , anBern und an de VergenneS, man solle sie nicht im Stichlassen. De Rochemont wurde beauftragt, Des FrancheöTag für Tag von allem, was vorgieng in Kenntniß zusehen. Der Alt-Syndik de Candolle verreiste mit einemBeglaubigungsschreiben der Shnbikü nach Bern . '") Siewurden durch seine Vermittelung sowohl als aufeinem andernsichern Wege von der Stimmung der Bundesgenossen un-terrichtet und erhielten von De VergenneS beruhigendeZusicherungen. Dieser Minister und der Rath vonBern schickten die Briefe der neuen Behörden unbeant-wortet zurück; Zürich begnügte sich, nicht zu antworten.Indessen schrieben die beiden garantierenden Kantone andie Syndiks, sie könnten eine aus der Gewalt hervorge-gangene Regierung nicht anerkennen."') Am nämlichenTage ward eine ähnliche Mittheilung an den französischen Botschafter gerichtet. '") De VergenneS hatte dem Bot-schafter Verhaltungsregeln gegeben, welche dieser den bei-den Kantonen als Antwort auf ihren Schritt mittheilte.Der König, welcher auf die Garantie verzichtet hatte,erklärte durch Vermittelung seines Ministers, er würdeweder Mühe noch Kosten sparen, um Genf zu beruhigenund die Regierung wieder herzustellen.'") Bern beschloßam 10. Mai,"') die gesetzliche Regierung gegen die Re-volution mit Gewalt der Waffen aufrecht zu halten. Vonsechstausend Mann, die unter dem Befehl des GeneralLentuluü bereit gehalten wurden, sollten zweitausend un-verzüglich an die Grenze aufbrechen.
14g) Den 17. April.
150) De VergenneS an Syndiks und Rath. 15. April.
15t) Zürich und Bern an die 4 Syndiks von Genf , 23. April 1782.
152) Zürich und Bern an den französischen Botschafter, 23. April.
153) VergenneS an Pvlignac, 2. Mai.
154) Mit mehr als 110 Stimme» gegen einige Zwanzig.