Band 
Zweiter Theil.
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pflichtgetreue Amtsführung in seiner Pfarre schützte Mie-ter, den Pfarrer von Appenzell , nicht vor Entsetzungdurch den geistlichen Obern; SuterS Schwiegervater, derLandeöseckelmeister, verlor sein Amt: sein Eidam war seinVerbrechen. Die Freunde, die dem Unglücklichen treublieben, wurden mit dem Namen von Schelmen und Ver-räthern gebrandmarkt. Dieses Schreckenssystem hielt meh-rere Jahre hindurch jeden Widerstand gegen die Unter-drückung, jede Einmischung zu Gunsten deS Verbannten,sogar von Seiten der Kantone, darnieder?^)

Der aus der Eidgenossenschaft verbannte Guter lebtemit einem Theil seiner Familie in Constanz , aller Unter-stützung beraubt; denn eS war bei schweren Strafen ver-boten, ihm solche zukommen zu lassen?^) Umsonst suchteer um die Vermittelung der Kantone, um sicheres Geleitund eine neue Untersuchung nach; einer seiner Briefe^")ward durch Henkershand verbrannt,^) und der Preis,der auf seinen Kops gesetzt war, verdoppelt. Siebenzig,nach andern hundert Männer verbanden sich feierlichst,Ehre, Gut und Blut zu wagen, um, jedoch auf gesetzli-chem Wege,^°) Suters Rückkehr zu bewirken. Solchesgelobten sie auf den Knieen unter Gebet. Die Regierungsah ihr Ansehn durch diese Verbindung gefährdet; vier

32«) Außerrboden, das zuerst geneigter war, erklärte ihm zuletzt, eSkönne sich nicht in seine Angelegenheiten mische», nnd entledigtesich seiner durch ein Geschenk von 22 Gulden; am 13. Juni1778, Rüsch.

327) Schreibe» vom 30. Avril 1776 an den Stand GlarnS; eS ist sehrlang. Archiv von GlarnS.

328) Voin 19. Februar 1778; man findet denselben in einer bald nachseinem Tode unter dem Titel: „Die entlarvte Gerechtigkeit" herauS-gekommenen Broschüre.

32g) Am 3. März >778. Kanzlchrcgister, Ko. 180.

330) Nnparth. Gesch.