Band 
Erster Theil.
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30. Zuni 1529 "), vor versammeltem Volke. Die Für-stin hatte einen waadtländischen Edelmann, den Herrnvon Prangins, zu ihrem Statthalter ernannt. Bern ,das in den Verträgen als Richter über die Streitigkeiten,die zwischen dem Fürsten und seinen Unterthanen entste-hen mochten, anerkannt war, schickte Abgeordnete, seineRechte zu wahren. Die Ankunft derselben in Neuenburgund der Einzug des Statthalters fiel in dieselbe Stunde,in welcher Farel unbemerkt die Stadt betrat. DieMonarchie, die Republik und die Reform zogen gleich-zeitig ein.

Zu Folge der Besitznahme des Landes durch die Schwei-zer hatten mancherlei Veränderungen im FürstenthumeStatt gefunden. Der Schweizername weckte allenthalbendemokratische Gesinnungen. So erstarkte auch in demVolk von Neuenburg, das bisher als solches kaum einDasein gehabt, das Gefühl seiner Kraft. Zm Anfangedes sechzehnten Jahrhunderts ging die Macht der vierMinistraux, welche die Verordnungen der Mehrheit derBürger vollzogen, kaum über die einfachen Verrichtungenvon Polizeibeamten und Einnehmern der unbedeutendenStadtgefälle. Sie nannten sich Diener der Gemeinde;seit dem Abzug der Schweizer aber waren sie die HerrenBürgermeister ^°).

19) „Mir voller Oberherrlichkeit, um es von Gottes Gnaden zubesitzen, oder vielmehr der Herren der hohen Bünde . Alle Rechte,die von den Verträgen mit den Scbweizerständen, oder von Schen-kungen, Zugeständnissen oder Vortheilen herrührten, die von den Kan-tonen oder ihren Vögten gewährt worden waren, wurden vor-behalten. Dieser Artikel, sagt der Chorherr Baillodz, erhöhte dieFreude des Volks, denn man fürchtete, der Fürst möchte die Veräus-serungen der Vögte wieder zurückziehen. Johanna nahm von nunan den Fürstentitel von Gottes Gnaden an."

20) Wuistri, Niriistrales, Ueslrsls8, les yustre Uiiilslrsux.