Band 
Erster Theil.
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Die Räthe waren in mehr als einer Beziehung wiediejenigen der eidgenössischen Städte eingerichtet. DerRath der Vierundzwanzig ging in seiner Kühnheit so weit,aus eigener Macht einen Bund mit Viel zu schließen. Erernannte die Kastellane, die Maires und Gerichtsbeamten.Die Vierzig traten zusammen, wenn es sich um Ankäufe,Verkäufe, Aufnahme neuer Bürger, oder Ablegung derZahresrechnung handelte. Unter Seufzern erzählten dieChorherren, wie verschwenderisch die Landvögte mit denRechten der Obrigkeit verfahren, und wie schwer die Ge-meinde nach ihrer Abreise zu regieren gewesen sei. DasVolk, das keine Rechtspflege kannte, hatte sie bei denLandvögten gefunden, die, unabhängig und fremd, meistmit Unparteilichkeit gesprochen Sie hatten nie zuge-geben, daß die Bürger wegen zeitlicher Angelegenhei-ten mit dem Bannflüche belegt würden, und schützten diearmen Zinspflichtigen gegen den Geiz der Lehensbesitzer.Adel und Geistlichkeit blieben nicht länger der allgemeinenLasten enthoben. Ehemals verkauften und vertauschtendie Chorherren ihre Pfründen; in ihren alten Tagen ver-fügten sie über dieselben zu Gunsten ihrer Freunde. Wäh-rend sie selbst in müssigem Ueberflusse schwammen, warendie Kaplane, welche den Kirchendienst versehen mußten,so schlecht gehalten, daß sie kaum leben konnten; die Eid-genossen hatten dieß besser geordnet. Die ehrwürdigen Va-ter waren nicht ganz ohne Gelehrsamkeit: von den zwölfMitgliedern, aus denen das Kapitel bestand, mußten sechsvom Adel und sechs Doktoren sein; unter den Letztem gabes Männer, welche die Chronik des Landes mit Anmuthzu schreiben verstanden. Allein das Volk war in der größten

L1) Unter ihnen kam der Gebrauch auf, die Ministraur über die Cou-tume zu befragen, Auf diese Weise entstanden die Points <isooutume.