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stritten werde. An Freiburg überließ es Vuifsens, Atta-lans, Vaulruz und das Schloß Surpierre ").
Zetzt kehrte das Berner Heer nach Hause zurück.Es fehlte kein Soldat beim Namensaufruf, keine Trauerverdarb die Freude der Heimkunft. Der Ruhm desBären wurde von neuem gefungen: „Lange hat der Un-beleckte sich am Felle rupfen lassen; nie wagte er dieTatze zu heben, sagte man. Doch er hat sie gehoben,und in Verwirrung sind alle gerathen, die über denKopf ihm weggesehen. Seine Zungen sind aus ihrerHöhle gestürzt, die Zähne weisend, und nach den Treu-losen umherblickend, die mit bübischer Freude die Ver-träge zerrissen. Die Memmen! sie sind geflohen! siehatten nicht gewußt, daß, wenn man die Tatze der Zungenfürchtet, man den Alten soll in Ruhe lassen ")."
Bern hatte jedoch von seinen Söhnen nicht alles erhal-ten, was es erwartet hatte. Sein Hauptmann hatte dieEroberung unvollendet gelassen'°), weil er sich nichtgetraute, mit Soldaten, die nur ihre Beute nach Hausebringen wollten, den Feldzug noch weiter fortzusetzen.Der Bischof rührte sich. Noch war Chillon nicht ge-nommen. Auf einem Felsen im See gebaut, dessen acht-hundert Fuß tiefes Wasser es umgibt; an einen Berggelehnt, zwischen dessen Felswänden und den Wällen derPfad so schmal war, daß sich nur mit Mühe zwei Reiterneben einander halten konnten, hatte Chillon lange Zeit
14) Das gute Verständniß der beiden Städte erwuchs nur langsamwieder. Eine Uebereinkunst vom 12. Mai 1537 bestimmte, daß,wenn in ihren Zwistigkeiten Bern die Klage vorbringe, derSchiedsrichter aus Zürich oder Basel genommen; wenn Freiburg klage, derselbe von Uri oder Schwyz verlangt werden solle.
15) Neues Lied vom Genfer Krieg in Werner Steiner.
16) Nägeli's Tagebuch.