Band 
Erster Theil.
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in der Stille um den alten Glauben, wie um ein hei-liges Erbtheil. Den meisten blieb derselbe eine Gewohn-heit, ein Fest, ein leichtes Mittel zum Frieden mit demHimmel. Das Land befand sich in der heftigsten Auf-regung.

Bern organifirte sein neues Gebiet. Es theilte das-selbe in Aemter ein. Die Appellationen gingen nachMoudon ; um die Gerechtigkeitspflege seinen Unterthanennäherzubringen, errichtete es in sedes Amt ein Rekurs-gericht. Zu dessen Besetzung wählte sich der Landvogteinen Stellvertreter: gemeinschaftlich ernannten die beidenden ersten Richter, diese drei den vierten, und mit Zuziehung jedes neu gewählten brachten sie die Wahlen auf zwölf, die nochder Bestätigung des Souveräns unterworfen wurden. DenGerichten wurden auch die Geschäfte des Rathes anvertraut,welcher die Angelegenheiten der Stadt verwaltete. Die Ge-meindsversammlungen wurden unterdrückt oder umgestaltet.Die Zwölf legten dem Landvogte die Rechnungen ab, die vordie Gemeinden gehörten. Es gibt Zeiten, in denen sich dieVölker nach Ordnung sehnen, wie in andern Epochen nachUnabhängigkeit, und in ihrer Ermattung die Macht mit sichschalten lassen, sobald sie ihnen jene tägliche Sicherheitgewährt, die ebenfalls den Namen Freiheit verdient. Zndem neuen Gebiete von Bern befand sich damals die Ge-setzgebung, wie überall, in Verwirrung. So viele Thäler?so viel Gewohnheiten. Manches Dorf gehorchte dreiHerren, und kannte dreierlei Rechte. Nichts war allengemein. Das Gesetz, welches den verurtheilte, der einenStorch getödtet; dasjenige, welches „den Unmenschen traf,der sich geweigert, einem Reisenden den Weg zu zeigen,"und das über den Mord, standen auf der nämlichenLinie. Durch die keine Scheu mehr kennende Gewalt warjede Form zum Spotte geworden. Ein Edelmann er-