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schien nicht anders vor Gericht, als mit dem ganzenGeleite seiner Vasallen, durch dessen Machtgepränge dieGerechtigkeit sich einschüchtern ließ. Der adelige Herrwurde nach einem andern Maaße beurtheilt, als derBürger, dieser nach einem andern, als der bloße Ein-wohner und der Fremde. Die gewöhnlichen Beweismittelwaren die Zeugen und der Eid; aber eine Gesetzgebung,die sich auf diese Mittel stützt, erfordert ein religiösesVolk, und damals war die Religion verdorben. DieProzesse nahmen kein Ende. Bessere Gerichte zu be-kommen, war vielleicht des Volkes dringendster Wunsch.Leicht schenkte man Bern Gehör, das gutes und kurzesdeutsches Gericht versprach. Ohne Bedauern ließ manes die aus unwissenden Geschwornen bestehenden Gerichteabschaffen, und dafür eine beständige Magistratur einsetzen.Die Macht wurde zwar in die Hände der vornehmstenBürger der Städte gelegt, aber sie waren doch die auf-geklärtesten Männer des Landes. Es war für das Volkein Triumph, als die Edelleute, aus Furcht vor Bern ,die Gebote des Rechtes kennen lernten ^°).
Bald ging Bern einige Schritte weiter. Um allden innern Zwist im Lande zum Schweigen zu brin-gen, unterwarf es diefes ohne Scheu, seine mildenGewohnheiten mißachtend, denjenigen der Kantone. Es
30) Tagebuch der Kommissäre. — Berner Archive. — Archive derStädte. — 6,rei>u8, voeumens, p. 197 etc. — Usnuel ckel.ut>^. — Ruchat, IV. — krivilezss äs Vauä, 2 vol. 4. Us. (Sammlung von Müllinen). — Lkarles äes bonnes villes. —Der Chroniqueur gibt einen Abriß von den Freiheiten des Landes,Seite 276, und von den Gesetzen und Gewohnheiten, Seite 300.Bern ließ die Ungleichheiten zwischen ihnen bestehen. Um sich dieUnterwerfung der lateinischen Städte zu sichern, schuf Rom unterihnen verschiedene Interessen, den einen mehr, den andern we-nige bewilligend.