Band 
Erster Theil.
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war Sitte in der Schweiz , die Feindschaften dadurch inder Geburt zu ersticken, daß man die Parteien unter dieAufsicht des Magistrates stellte und ihnen Frieden gebot;brachen sie denselben, der Warnung ungeachtet, so wurdedie Strafe verschärft. Nun wurde dies auch in derWaadt eingeführt, und jedem, der den Frieden ver-letzte, wenn es durch Worte geschah, 25 fl., wenn durchHandlungen, 59 fl. Buße, wenn aber durch Blutver-gießen, die Todesstrafe angedroht. Nach den Gewohn-heiten des Landes konnte niemand seinem gewöhnlichenRichter entzogen werden, und die Verhandlungen mußtenin Gegenwart des Angeklagten statt finden. Bern bevoll-mächtigte seine Hauptleute, die Strafbaren fest nehmenund ins Gefängniß werfen zu lassen. Groß war im Landedie Aufregung, bitter die Klagen von Moudon . Aberder irdene Krug brach am Gefäße von Eisen. Als sichMoudon unterstand, an die Uebereinkunst, die ihm seineFreiheiten zusicherte, zu erinnern, und sogar von seinemRechte sprach, die Stände zu versammeln, sah eS dieHerren von Bern darüber nur lachen.

Bald bezogen die Amtleute ihre Sitze. Man hattesie größtentheils aus den Hauptleuten des siegreichen Heeresgewählt. Sebastian Nägeli, der Bruder deS Feldherrn,kam nach Lausanne , und nahm von dem Schlosse Besitz.„Welches sind die Rechte eines Bischofs in dieser Stadt?"fragte er die Beamten des Bisthums. — Er besitzt alsLehen vom Kaiser die hohe Gerichtsbarkeit, die Hoheits-rechte, den Blutbann und das Gnadenrecht. — Gut, dasgehört nun Bern . — Am folgenden Morgen wurde derRath davon in Kenntniß gefetzt. Der Bär verdeckte dasWappen der Montfaucon. Dieser Anblick, diese Sprachebrachte die Lausanner außer sich vor Unwillen und Schmerz.Sie hatten bis auf diesen Tag Bern als den Hüter ihrer