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sannern, die alle Hoffnung aufgegeben, zu einer unab-hängigen Republik sich erheben zu können, nichts anderesübrig, als mit den Herren des Landes noch über einzelneVortheile zu unterhandeln. Bern wollte ihnen die hohe,mittlere und niedere Gerichtsbarkeit und alle in ihrerStadt und der Umgegend gelegenen Kirchengüter über-lassen, behielt sich aber die Appellationen, die Hoheits-rechte, das Kapitel und die Kathedrale vor: die Ein-wohner ergaben sich unter dieser Bedingung "P. An demnämlichen Tage stellte Bern ihnen Caroli und Viretals ihre Prediger vor. Manche Thräne ward in derStille vergossen ^).
Als auf diese Weise alle Vorbereitungen getroffenwaren, machte Bern sein Resormationsedikt bekannt.Die römischen Ceremonien wurden untersagt, nur zweiSakramente gestattet. Das Abendmal sollte drei Maleim 2ahre ausgetheilt werden. Die evangelische Geist-lichkeit ernannte ihre Pfarrer, von Bern wurde dieWahl bestätigt. Es wurden die alten Disciplinar-gesetze erneuert, die von Spiel und Tanz, als anstößig,ein Aergerniß nahmen, und beide nebst allem Luxus/ins-besondere den geschlitzten Beinkleidern, verboten. Gefängnißoder Verweisung trafen den Ehebruch. Die Weiber vonschlechtem Wandel wurden aus dem Lande gezagt. DasVerbrechen, vorn Auslande eine Pension zu beziehenoder im Kriegsdienste der Fürsten zu stehen, kostete denOffizier das Leben, am gemeinen Soldaten wurde esmit Gefängniß oder Halseisen gebüßt. Dieses Edikt er-schien in den ersten Tagen des Zahres 1537. Man voll-