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chen, der Verworrenheit der damaligen Wissenschaft er-schien das Alterthum in seiner ganzen Schönheit. DieBuchdrucker Bafels, Froben, Hersagen, Oporin theiltendie Schätze desselben ") mit bewundernswürdiger Zier-lichkeit und Genauigkeit mit. Sie hatten sich zur Regelgemacht, kein Werk heraus zu geben, wovon sie nichtselbst den letzten Probebogen durchgangen hätten. Umihnen die Stunden nicht zu verkümmern, die sie so edlerArbeit widmeten, entband sie die Stadt des Nachtdienstes.Das Eigenthum eines Buches blieb dem Herausgeber -drei Zahre lang zugesichert"). Kaum hatten die Bändedie Presse verlassen, so fanden sie zu Zürich und zu Basel ihre Ausleger: dort an Bibliander, Pellikan , den beidenCollin, hier an Bär, Plater, Borhaus, Sebastian Mün-ster"), Phrygio, Myconius . Es war für diese Männerein Cultus, eine heilige Lebensaufgabe. Zhrer Stirne
51) Livius, Seneca , Florns, Volaterra, Blondus, ProcopiuS, späterWillifrid von Sachsen ; Ve6->s opera, 10 Folio. Hersagenerhielt für dieses letzte Werk ein kaiserliches und königliches Pri-vilegium auf 10 Jahre. — Hier. Froben nahm zum Symbolzwei Hände, die einen Schlaugenstab halten; Hersagen einendreiköpfigen Merkur; Oporin einen Arion; Crispin zu Genf eineum einen Anker gewundene Schlange. — Oporin war Famulusvon Paracelsus gewesen; obgleich selbst arm, ernährte er lange ZeitCastalion und seine zahlreiche Familie. Holbein machte Vignettenfür Froben. Die schweizerischen Pressen waren den deutschen weitüberlegen. -- Opiarius war der erste Buchdrucker zu Bern (1530).Unter den Arbeiten seiner Presse befinden sich: die Chronik vonSeb. Francke, 1539 ; vstaloKus sunoruill et privcipuiii xe-wiiills, von Anshelm. kellicsiai kudesgnensis ekronioon seiLliuna ei nspvles, ülsop. Nsittairs, ^nn. III. 208. —
IViceroll, memoires. — Ersch und Grnber, Encyclopädie.
5L) Gesetz von 1531. Heute haben mehrere der großen Kantone derSchweiz kein Gesetz über das litterarische Eigenthum.
53) Schw. Museum 1790.