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konnte 6»). Das Wiederlösungsrecht, das den Lehens-herren zustand, wurde von den Bürgern gegen die Ein-sassen behauptet. Endlich hielten dieselben zusammen, jedenFremden vom Antheil an ihren Vorrechten auszuschließen,und bestimmten unter einander den Sold des Taglöhnersund des Arbeiters. Eine Art von neuem Lehenswesenbildete sich unter den verschiedenen Gliedern, von denenjedes das nachfolgende zurückdrängte. Indessen ver-mochten alle diese Hemmungen des jungen Wohl-standes, zu denen sich noch die Heimfallsrechte, dieZölle ^°), der Mangel an Straßen, die Menge von Ge-richtsbarkeiten gesellten, den Fortschritt nur zu beschränken,nicht gänzlich aufzuhalten. An wenigen Jahren wardennoch eine Nation, die nur im wilden Kriege sich ge-fallen hatte, in ein arbeitsames Volk verwandelt, welchesdurch geregelte Lebensart und stille Sitten sich auszeichnete.Dieser Gegensatz siel um so mehr auf, als die altenSchweizer die Bilder des kriegerischen Lebens in alle ihreErholungen aufgenommen hatten. Sie verstanden esnoch nicht, durch regelmäßige Uebungen auf einem Waffen-platze zum Kriege anzuleiten; sondern die Versammlungendes Volkes waren ihre Schule. Es wurde kein religiösesnoch bürgerliches Fest gehalten, ohne daß jeder seinenHarnisch anlegte, und das Volk in seinen Vergnügungen
69) Schinz, Geschichte des Zürcherischen Handels. Meisters Hel-vetische Geschichte, II.
70) Basel schaffte die Zölle 1542 ab. Doch 1546 verordnete es,daß keine Welschen mehr als Hintersassen ausgenommen werdensollen, ausgenommen sie seien reich und gewerbsam. Ohne eineErlaubniß durste sich der Baseler Bürger nicht im Auslandeniederlassen, denn er hatte geschworen, anderswo weder Haus»och Küche, noch Bürgerrecht zu besitzen. Ochs, Geschichte vonBasel .