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Geld erließen. Der Thurgau verlangte nun Gesetze undeine bessere Verwaltung. Noch hatte jeder Ort seineigenes Erbrecht; und die Bürger von Frauenseld setz-ten nun bei den Kantonen den Grundsatz eines allgemei-nen Gesetzes durch, welches die Theilung nach Köpfenund die Abschaffung der Majorate aussprach. Zetzt ver-banden sich die erbitterten Edelleute mit dem Volke, undbeide führten Klage gegen die Unverschämtheit der Bürgervon Frauenseld "^), um ihnen die Wahl eines Haupt-manns der Miliz, die sie neulich bekommen, wieder zuentreißen. Es wurde durch sieben Stimmen wirklich dieHauptmannschaft Frauenseld genommen, aber weder demVolke noch den Edelleuten, sondern den Gerichtsherrengegeben. Dieß und eine Vermehrung der Fälle, in denenein Angeklagter unter Bürgschaft entlassen werden konnte,war alles, was das Land erhielt. Der Krieg brachwieder aus; der Boden zeigte sich weniger fruchtbar:die Thurgauer liefen von neuem in fremde Dienste, dieeinen zum Könige, die andern zum Kaiser; ihre Heimaterlag dem Krebse, der sie verzehrte "H.
144) Die Edelleute und die geistlichen Lehensbesitzer hatten verab-redet, alle Jahre in Weinfelden zum Schutze ihrer Interessengegen die Landvögte und das Volk eine Versammlung zu halten,Sie wählten sich einen Hauptmann, was nichts zu bedeutenhatte, da die Landvögte die Offiziere wählten, und sie sästnie aus dem Adel nahmen.
148) Zuweilen untersagten die Kantvne den Thurgauern den fremdenDienst. Als bestimmt werden mußte, wem die darauf gelegtenBußen zukommen, entstand Streit zwischen den sieben Ständen,welche das Mannschaftsrecht besaßen, und ausschließlich auchAnspruch darauf zu haben glaubten, und den drei Ständen,denen neben ihnen das Landgericht gehörte. (Bern, Freiburg ,Solothurn). Vadian , den man 1549 zum Schiedsrichter wählte,gab erstem Recht. — l14K0 hatte Kaiser Sigmund das Thurgau