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sammlung der Boten des Landes erscheinen wollte, wurdeihm der Eintritt verwehrt; man wollte nicht mehr zugeben,daß er sich in bürgerliche Dinge mische Er sollte sichsogar der Theilnahme an der Verwaltung der rhätischenUnterthanenlander begeben, weil Ziegler im Müsserkriege,während welchem er flüchtig gewesen, keine Hülfe ge-leistet hatte: „Wer die Gefahr bestanden, dem gehörendie Früchte," erklärten der graue Bund und der Zehen-gerichtebund, und sprachen allein die Provinzen an, diesie erobert hatten. Da indessen Chur nicht zugab, daßder Fehler eines Bischofs an allen seinen Nachfolgernbestraft werden könne, so wurde der Entscheid den Eid-genossen anvertraut. Die Schiedsrichter, welche diesebezeichneten, wählten sich Aebli von Elarus zum Obmann,der den Spruch fällte: die drei Bünde haben den altenVertrag zu beobachten, oder jährlich tausend Mailänder Pfund dem Gotteöhause zu entrichten. Die Graubündnernahmen die letztere Bedingung an "i).
Die Verwaltung ihrer Vogteien war in jener Zeitso gerecht, daß dieselben nicht unter Mailand zurückzu-kehren wünschten. Das Veltlin nur klagte über die ver-worrene Länge seiner Gesetze. Man beauftragte dreiVeltliner, Lambertenghi, O-uadrio und Marlianico, denPlan zu einer bessern Ordnung zu entwerfen, den her-nach drei Graubündner, Buol, Finer und Travers, prüfen
163) Comander an Bullinger, 8. Nov. 1546, bei A Porta, I, 160.
164) Zschokke, Geschichte von Rhätien. — ^ korla, Historiarolorm. eecles. rketiearuin. — Metzer, die Gemeinde inLocarno , I, 40. — Tscharner, Reformationsbüchlein. — Eich-horn (in der 6erinaiiia ssera) Lpiseop.atns Luriensis, 153. —Der Briefwechsel der Pfarrer, woraus man sieht, daß derBischof nicht anstand, Kinder reformirter Eltern zur Taufe zuheben. Brief von GalliciuS.