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einschlugen^). Indessen wagte es nicht, sie deßhalbanzugreifen, da seine eigene Handlungsweise von allenSeiten getadelt wurde. Gleich nach der Reform hattedie Frage entschieden werden müssen, ob die Disciplinar-gewalt von der römischen Kirche auf die neue Geistlichkeithinübergehen sollte. Während Zwingst die Frage verneinte,hatte Oekolampad zu Basel die Kirchenzucht für großeAergernisse eingeführt^). Auch Bern hatte sie aufge-nommen, doch für sich selbst, nicht für die Kirche. DieObrigkeit hatte sich das Recht vorbehalten, die Sündigenzu bestrafen, und dazu eine Behörde von zwei Pfarrern,zwei Mitgliedern des Kleinen Rathes und zwei des Großeneingesetzt. Diese standen den Sitten auf weltliche Weisevor, indem sie Gefängniß, Bußen und noch strengereStrafen verhängten. Sie saßen mehr zu Gericht, alsdaß sie auf dem Wege des Evangeliums zu bessern suchten.Darüber führten aber alle Kirchen Klaget, so daßBern die Kirchenzucht der Genfer Prediger nicht geradezu tadeln wagte. Es schlug einen andern Weg ein. InBern waren noch die Taufsteine, das ungesäuerte Brotund vier Feste des Jahres beibehalten; in Genf war
201) » KsIIi sllpsrstiliosi st seäitiosi. «
202) Dieser Schatten von Kirchenzucht verschwand bald wieder. DieGeistlichkeit wurde der Universität untergeordnet, wie sie sichauch sträuben mochte. Myeonius von Kirchhoser, S. 322. —»Lrat tevllig äiscipliuug lorwa vasilese, sam äiim'äiaParts psssumästa, Nxoonii st klrxusei illa so» , guam imagMuiitur, lidsrtstis ellristiaiias propugiistioiis. « Calvinan Farel, 31. Dec. 1540.
203) Mehrere Bernische Magistratspersonen tadelten ebenfalls, z. B.der Schultheiß Nägeli. L. von Halter. — Wie klein sind wir,schrieb Oecolompad, wenn wir ein anderes Schwert auf-heben, als das von Jesus Christus , und wie setzen wir unsdem Haffe aus!