Band 
Erster Theil.
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Syndics, den vier neuen und aus siebzehn Mitgliedern,die von den Zweihundert bezeichnet wurden. Hinwiederwurden von den Fünfundzwanzig die Zweihundert und dieSechszig ergänzt. Zur Vertheidigung dieser Ordnungwaren alle Bürger Soldaten, und stellten sich am Tage derGefahr unter die Führer, die der Rath je über zehn gefetzt,unter die Lieutenants, die Hauptleute, die Bannerherrenund den Hauptmann der Stadt, welche sie selbst gewählthatten. Die Prüfung der Gesetze, die Calvin begehrthatte, änderte nichts an dieser Ordnung. Die Bürger-versammlungen wurden auf zwei des Zahres bestimmtEs durfte kein Antrag mehr dem allgemeinen Rathe vor-gelegt werden, der nicht von den Zweihundert behandeltworden; vor diesen mußte der Senat einen Rathschlagdarüber halten^). Die Zweihundert hatten verlangt,daß jährlich nur zwei der Syndics austräten; das Volkverwarf aber diesen Vorschlag. Den 28. Zenner 1543bestätigte es die neu geprüften Verordnungen, ein reif-lich erwogenes Werk, ein Muster von Kraft und Ein-fachheit, das weit über der Geschwätzigkeit der meistenGesetze unserer Zeit steht

Diese Ordnung in bürgerlichen, wie in religiösenDingen wurde bald zum Gegenstände der Bewunderung

244) Die eine im November für die Wahl des Lieutenants und derAuditoren, die andere im Februar für die der Syndics.

245) Zu Sparta nahm das Volk an und verwarf, es schlug nichtvor. verhandelte nicht, änderte nicht. Thukyd. I- 20. PlutarchsLycurg. Aristoteles Politik II. 9.

248) Wir besitzen von Calvins Hand eine Menge Schriften überbloße Verwaltungssachen. Bretschneider hat in der Sammlungllslvini Inlteras guaeckam , S. 62 bis 92 , deren mehrere auf-genommen, die von den verschiedensten Gegenständen handeln:Polizei, Feuersbrünste, Prozeß, Thurmwache, Artillerie-inspektion. Ueberall derselbe Ernst und Scharfblick.