Band 
Erster Theil.
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Frankreich wurden ihr gewährleistet. Auf solche Grund-lagen erneuerten Frankreich und die Eidsgenossen in einemernsten Augenblicke ihre alte Waffenbrüderschaft.

Die Anzeige von diesem Vertrage war besonders inRhätien mit einigen Unruhen begleitet. Oesterreich hattein den Zehngerichten ergebene Männer. Sein Landvogtzu Castels, Peter Finer, für die Vereitelung seiner Hoff-nungen sich zu rächen, beschuldigte die von der Tagsatzungzu Solothurn heimkehrenden Gesandten, sie hätten in demBündnisse mit Frankreich ihrem Lande nicht den ihm ge-bührenden Rang zugesichert, da dasselbe nur unbestimmt alsVerbündeter der Kantone bezeichnet worden. Ein Unter-suchungsgericht wurde ernannt^). Die Gesandten, Jo-hann Guler, die Zierde Rhätiens, und Valentin Fatscherinwurden in Ketten gelegt. Eilends ordneten die beidenandern Bünde und die Eidsgenossen Boten ab, daS Ge-witter zu beschwören °°). Auch Johannes Travers, imKampfe stets ein Held, in Geschäften ein kluger Rath-geber, verwandte sich dafür. Aber das Volk wollte inseinem Zorne keine Vorstellung hören. Da es alle Ge-walt vereinigte, selbst die Gesetze gab, das Urtheil fällteund es vollzog, so erzählen die rhätischen Annalen vielvon den Ausbrüchen seiner Leidenschaft, wie man in andernnur von den Verirrungen der Könige liest. In seiner

des Urtheils; sie konnten es mildern, nicht schärfen. Dann tratensie wieder unter das vereinigte Korps. Auf dem Tische lag eineGerte kreuzweis über einen Degen. War der Angeklagte zumTode verurtheilt, so trat der Großrichter vor, hob die Gerteempor und brach sie mit den Worten entzwei: „So trennt sichdeine Seele von deinem Leibe." Vogel (selbst xrsnä-suxe). —Eine Schrift über die Militärjustiz der Schweizer , (Franks. 1704.)erheitert den düstern Gegenstand.

89) Im Jahr 1550.

90) Sechs Boten und der Freiherr von Sar kamen nach Davor.