Band 
Erster Theil.
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Wuth verhängte das Volk schwere Geldbußen über dieAbgeordneten und die Vorsteher der Zehengerichte. Als esaber, zu spät, wieder zur ruhigen Besinnung kam, wolltees, über sich selbst erschrocken, Wiederholung ähnlicherUnordnungen vorbeugen. Am 24. Januar 1551 stelltendie drei Bünde zu Zlanz ein Gesetz auf gegen Empörung:jeder Rhätier schwur, den Vorstehern die ersten Spu-ren von Aufwiegelung anzuzeigen. Ein schmeichelhaftesSchreiben des Königs von Frankreich beruhigte dieBündtner völlig. Sie erhielten in den Kapitulationendieselben Vortheile wie die Eidsgenossen: sie sollten alsdrei Kantone betrachtet werden, und wenn das Aufgebotdie Zahl von sechstausend Mann überstieg, ihr eigenesRegiment Habens.

Die Hülfstruppen waren überall, als kaum der Ver-trag geschlossen war, aufgebrochen. Sie sollten aber nichtden Kaiser bekämpfen, sondern, wie Zürich und Bern besorgten, ihre Schwerdter gegen ein Kind, Eduard VI. von England, ziehen. Frankreich benutzte die Schwächeeiner stürmischen Minderjährigkeit, um Boulogne , dasHeinrich VIII. ihm entrissen, wieder zu erobern. Zwölf-tausend Schweizer unter Hieronymus von Luternau undDietrich Zn der Halden waren zur Einnahme dieserFestung behülslich, und wurden, als Frankreich die-selbe besaß, entlassen^). Noch durfte sich Heinrich II.

91) Born 12. Juni 1550.

92) Voxel, sllisnceg 6s In k'rsoes svse les Luisses, p. 149. —Stettler, II. 163. — Sprecker, Ilelv. rkstlos, p. 23- —Meyer's Schweizergeschichte, 432. — KsKotialions 6s Silier^en Suisss (L. rassle, kio. 12,089.) — Zschokke , Geschichtevon Rhätien.

93) Hafners Schauplatz, II. 236. — I. Hafner'S Chronik. Mannst,Ao. 1519.