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zum Verkauf antragen; wir haben den Vertrag nichtschließen wollen, ohne daß ihr, unsre guten Freunde,daran Theil nähmet." Die Häupter der Republik ließensich die Vollmacht zeigen, und erkannten dieselbe für dasWerk des Prevot von Valengin, der dazu seine Rechtehatte überschreiten müssen Neue Anerbieten, dieBern und der Stadt Neuenburg 1550 im Namen desjungen Franz, des Sohnes und Nachfolgers Zohanna'svon Hochberg gemacht wurden, schienen nicht ernst ge-meint. Auch wollte Bern eine Gebietserweiterung nichtannehmen, die, ohne seine Kraft zu verstärken, nurseine Gefahren vermehrt hätte; sondern begnügte sich,durch treuen Schutz die Anhänglichkeit der Neuenburgerin höherm Grade zu erwerben, als es durch ihre Unter-werfung geschehen konnte.
So handelte die Stadt auch im Zahre 1553. DieNeuenburgischen Stande hatten beim Tode von Franz,Herzog von Longueville^°), den Herzog von Nemours und die Markgräfin von Röthelen, im Namen Leonors,des minderjährigen Sohnes des letzten Grasen, als Fürstenanerkannt. Zugleich machte die verwittwete Königin vonSchottland, Maria Stuart , ihre Rechte als MutterFranzens von Longueville geltend, und brachte ihre Sachevor das Parlement von Paris. Sogleich schrieb Bern an den König, ihm zu beweisen, daß das oberste Gericht
129) Cl. Collier, Chorherr zu St. Niklaus in Freiburg . Johann»hatte ihn bevollmächtigt, auch die Herrschaft Valengin zu ver-kaufen.
130) Im I. 1551. Sie waren Vettern des Herzogs Franz , und Enkel,der Johanna v. Hochberg. Schon damals verpfändeten sie derStadt Solothurn um 50,000 Thaler das Land, das ihnen nichtangehörte.