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Erster Theil.
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lung^), daß sie erst nach zehnjährigem Aufenthalt könn-ten Bürger werden, und dehnte später diesen Zeitraumauf fünfundzwanzig Zahre aus °°). Die Kinder vonGenf , denen dieß nicht genug war, gelobten einander,zusammen zu halten, und suchten die Stadt unbewohnbarfür die Fremden zu machen^'). Ueberall, besonders amspätern Abend ^), fingen sie Händel an und klagten dar-auf vor den Richtern, ihren Freunden, als wären siebeleidigt worden. An Anwälten gebrach es ihnen nicht,die, wie Troillet, aus einer schlechten Sache eine gutezu machen wußten; und wenn ihr Unrecht nicht konntegeläugnet werden, so kamen sie mit drei Tagen Gefängniß,oder vielmehr Festtagen davon, die sie im Saus und Brausmit einander verlebten 22). Manche genossen das Abend-mahl nicht mehr, Valentin Gentil nannte laut die Evange-lien ein schlechtes Ding. Wurden solche Leute vor dasConsistorium geladen, so erschienen sie nicht. Alle Zucht,alle Scheu war dahin; der Rector erklärte, er könne dieSchule nicht mehr in Ordnung halten^'). Zn Schen-ken, auf Gassen wurden Spottlieder gesungen. Lieder-

89) Am 29. Januar 1549.

90) In Friedenszeiten; in Kriegszeiten aber sollte es nur zehn Jahresein. Die XXV suchten vergeblich den Grundsatz geltend zumachen, daß nichts vor die L6 gelangen könne, das nichtvorher von ihnen berathen worden. 18. Februar 1551.

91) » Nrus iis souerent asse/ ni äu renarll ni ilu liori. «

92) Auf die Fremden hinweisend und rufend: Tod! Tod! 12. März

1551. 12. Juni, u. s. w.

93) Ln es Ioxi8 äurent 6>rsknrgriloire ä'snlsn8 xLles;

L»r eir cs parsiiis 1errs5lre

Iis wanKsaiat wurtes el pätes. Siehe Prot. 6. Dez. 1548,7. Juni 1549.

94) Prot., 27. Juni 1551.