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länger als drei Jahre an demselben Orte der Landschaftzu bleiben, und den Gemeinden erlaubt, mit neuenFlüchtlingen nach Belieben zu verfahren. Zubelnd ver-trieben sogleich die Veltliner die meisten Flüchtlinge.Zu Tirano erhob sich keine einzige Stimme für Dul-dung; Zanchi und Martinengo mußten entfliehen. Esdauerte diese Reaktion, bis Moritz von Sachsen denKaiser besiegt, das Concilium zerstreut und den Friedenzu Passau vorgeschrieben hatte. Jetzt stellte ein neuerBeschluß die Religionsfreiheit wieder her, der Synodejedoch gestattend, diejenigen davon auszuschließen, derenLehren sie als unchristlich erkannt hättet). Die Ge-sandten der Inquisition wurden fortgewiesen. Der Kaiserzeigte sich willig, Graubündten in das Kapitulat vonMailand aufzunehmen, das er am 6. Mai 1552 mitden Kantonen erneuert hatte. Dieser Vertrag sicherteden Eidsgenossen freie Ausfuhr der Produkte aus demMailändischen und Zollfreiheit, ferner Eintritt und Aus-tritt aus der Lombardie, das Recht, daselbst ihr Vieh ein-zuführen und alle ihre Landeserzeugnisse zu verkaufen.Auch den Schweizern, die sich im Herzvgthum nieder-ließen, sollten diese Begünstigungen zukommen^). Streitig-keiten zwischen beiden Staaten sollten von Schiedsrichternunter einem Obmann aus Bündten oder Wallis beur-theilt werden "). An allen diesen Vorrechten hätte Rhä-
41) Zu Davos , am 1. Nov. 1552. Alle Pfarrer unterzeichneten einvon Saluz entworfenes Glaubensbekenntniß.
42) Selbst in Zeiten des Mangels durfte» sie wenigstens 2000 Scheffel(lOOO Waizen, 500 Roggen, 500 Hirse) ausführen.
43) Während die in der Schweiz niedergelassenen Lombarden unterdem strengen Fremdengesetz lebten.
44) Processe zwischen Privaten sollten am Wohnorte des Angeklagtengeführt werden. Bis jetzt hatten die Eidsgenossen gefordert, daß