Band 
Erster Theil.
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schaffen betraf, so hatte das Schwert die Frage entschie-den: 1529 für die Reform, 1531 zu Gunsten des altenGlaubens '°°). Die Sieger hatten das Recht gemacht:entweder mußte man es annehmen, oder neuerdings zuden Waffen greifen. Dies suchten die Gesandten der ge-mischten Kantone, Meggeli aus Appenzell und Tschudi,der Geschichtschreiber, beides Katholiken, den Städtenbegreiflich zu machen. Namentlich gab sich TschudiMühe, ihren Widerstand zu besiegen. „Unter Eidgenossen,sprach er, gilt ein Mehr für ein Mehr, und der Landes-friede ist ein Gesetz. Abgeordnete der Städte, füget euchdem, was gerecht ist; und ihr, Gesandte der sieben Orte,gestehet, daß, als ihr eigenmächtig den Locarnern dasVersprechen abgenommen, beim alten Glauben zubleiben,ihr die Rechte der Städte mißkannt habt Die Ka-tholiken gaben ihr Unrecht zu. Die Abgeordneten derStädte unterzogen sich, doch nur unter Vorbehalt derGenehmigung ihrer Obern.

Bereitwillig ertheilten Basel und Schaffhausen dieseGenehmigung; Bern war nicht so eilig. Zwar anerkanntediese Stadt die Rechtmäßigkeit des von den Katholikenausgestellten Grundsatzes, wie sie auch selber, nach ihrenVerträgen mit Freiburg, gerade damals zu Orbe undGrandson die Minderheit zwang, den Cultus der pro-testantischen Mehrheit anzunehmen; allein sie wollte nicht,daß der Grundsatz auch gegen sie in Anwendung gebrachtwerden könne. Bern verwahrte also seine Rechte, undbeschloß, um die religiösen Gefühle seines Volkes nicht zu

100) Nur aus Rücksicht auf gewisse Herrschaften, wo die Uebung desneuen Cultus als eine unwiderrufliche Thatsache erschien, hatteein versöhnender Ausdruck in dem Vertrage Platz gefunden.

101) Sie wandten sich au den Abt von St. Morizen, ihren mächtigenFreund und den größte» Gegner der Reform in WalliS .