io4 I. Buch. Achtes Capitel.
Provinzen des Kalserthums eingenommen wurden, trugsich zu, daß entweder Könige zugleich Helden waren/oder die Helden die Könige so verdunkelten, daß dasVolk sie vergas. Um die eroberten Länder zu behaupten,blieb die Form der Verwaltung militärisch, das ist, der«selbe blieb Führer des Heers und Vorsteher aller göttli-chen und menschlichen Geschäfte und Gerichte^). HjezUkam, daß die Kaiser den barbarischen Fürsten das Pa-triciat (das ist Statthalterschaft ihrer eigenen Gewalt)über die Römischen Landesbewohncr auftrugenr): hie-durch lernten diese kaiserlich herrschen, doch nur überBesiegte. Die wachsende Macht wurde erblich, weilbey Deriheilung des eingenommenen Landes drr Haupt-mann der Schar Vorzüge hatte: dadurch blieb sein Hausreich zum Wohlthun, stark zu Kriegen; ein ärmerer' konnte sich nicht behaupten; Auflagen waren unbe-kannt^). Auf diese Art stieg das Ansehen der Heerfüh-rer; so wurde es unumschränkt über die Römer; so,erblich. Bey dieser Gewalt ließen die Burgundione«die vier Fürsten , Söhne Gundiochs, Ein Volk untervier Königen. Gondcbald war bey weitem der mächtig-ste?); seine Herrschaft lag in der Mitte; ihn erhob Oly-brius, Kaiser von Rom, zu dem Patriciat; nach die-sem Kaiser bestieg Glycerins , vornehmlich durch seine»Beystand, den Römischen Thron ).
«») kt rcx vt pontikcx er in Ina iukitia populoe iliäicabak:
Lotli. Mail findet nirgends vollständige Verfassung^plane; man mutz die Stücke bey verschiedenen Stämme» su*cheu, und prüfen, wie sie passe», und was jedem eigen ist.
s) in Iil>. unwnm 6u<i. IMeoäo». rle 6ols., prsek-
Diese Patricier waren seit Coustantin und in, Rang über dieObersten des PraroriumS. -
.«) Hiervon Beweise bey a/or/x, od»s. sur- I'Igisr. k>., r- ^
7) 6 un,iol,sxnuklu», bey Dieser Name konnte auf
die Banauden zur Zeit Maximians Licht werfen.
8) /d- «</»//», I.. >V; clirvn.