>12
I. Buch. Achtes Capitel.
neu zum Helfer '' zu weihen, der in die zweyte Ehe ge-treten ''4), keinen, der eine Wittwe genommen; keinenjungen Geistlichen zu einer Nonne zu lassen ohne Willender Aelkern derselben; daß auch alre nur der Messe wegendie Nonnenklöster, überhaupt kein Geistlicher in verbote-nen Stunden oder ohne Noth und ohne Zeugen
Weiber besuche: vollkommene Keuschheit war allezeit ehr-würdig, als seltener Sieg über den mächtigsten ReffJagd mit Falken und Hunden wurde geistlichen Herrenfür unziemlich erklärt. Keiner durfte ohue seines B>-schofs Bewilligung reisen. DaS Verbot, inner gewisserGrade der Dlutsfreundschaft und Schwägerschaft zu hei'rathen, wurde mit alter Klugheit eingeschärft, auf daßdie Furcht geistlicher und weltlicher Strafen im täglichenUmgang den Trieb ersticke ''6)-, sonst würde Unordnungalle Menschen erschöpfen, oder Gift beschwerliche Schwa-ger entfernen. Sachen der Ehe wurden, wie im altenRom ' '?), als heilig von Priestern gerichtet; das Gest'?ist für Policey hinreichend, die Furcht des Allgegenwär-tigen einziger Zaum geheimer Fehler. Durch das unter«stützten sie bürgerliche Ordnung, daß, wenn ein Mör-der den Richtern entwich, oder (welches sonst erlaubtwar ''8)), wenn ein Burgundione seinen Knecht um-brachte, nichts wider den Bann schirmte- Der Ban"(Absonderung der Anhänger des Gesetzes von dem, derrebellisch ist) war im Süd und Nord uralter Gebrauchund Zeichen der Freyheit; wie er denn zu der Zeit auf-hörte, als die Waffen anfiengen den Gehorsam zu erzwin^
11Z) Oiseon»«.
I,a) kdi-uü truU'id»» sie, »lliil Llvricstll« minist^i-ii ^rnosnmak.11z) Iloris siraelvril.is, iU vsl, nivrilliunis vul v«s>>et-ii»is.
>> 6 ) Damals psiegten die Familie» sehr beysammen in leben.
1>7) In^esium s»jirv»>u «»»eiiiiNo;
le^'u», I. 2. Sie halten )ura »>i>1^i,„c>»>!.
, 18 ) <E,N., c. 2 S. Was ist nicht bis 17 «» in Pslc"
erlaubt geblieben!