i 9 « I- Buch- Zehntes Capitel.
gen 84) hervorleuchteten, so pflegten Könige, die durch gu^Thaten für die mißbrauchte Gewalt Reue bezeugten, dieseAnstalten durch Freiheiten zu begünstigen, oder durchGeschenke zu unterstützen- Das Molk liebte die geistlicheHerrschaft, weil die Religion mit gleicher Kraft Land»junkcr und Karl den Großen im Zaum hielt- Klöst^wurden durch den Glanz der Tugend groß; unter denWaffen schwieg das Recht: unter friedsamcn Prälaten' genoß der Landmann einförmiges Glück, welches derbeste Weg zum Fortgang des Wohlstandes ist- Ewurden zerstörte Provinzen von geistlichen und weltlich^Herren zu vorigem Flor gebracht; daß in diesen Owsten große Städte und volkreiche Flecken entstanden /hat man jenen besonders zu danken «r). Karl der Gr»^gab das Gesetz, daß Bischöfe nie von der königlich^Macht, sondern aus jedem Kirchsprengcl von der Gci!^lichkeit und von dem Volk, ohne andere Empfehlung ^Verdienste 869, ernannt werden sollen. Schon unternem Vater wurden Zinsleute der Klöster von den Grafl^befreist«?): weil, wenn sie einem zinsbar waren,einem andern gehorchten, für jenen das Land bauen, ^diesen zu Felde ziehen, seine Gerichte besuchen,
Leute aufnehmen und weiter bringen, oder seine Buß^einfordern sollten««), leicht geschah, daß der Graf
«4) Kirchenverf. zu Lion ssz, bei M/,. ,
ssi In der Iah! der xm Orte der alten Schweiz sind ^Städte und Länder unter geistlicher Herrschaft cniporgck»"'men; die zugewandten acht Ware» (WNeucndurg auM»»"inen) alle unter diesem Stad.xg) ^4. soz, 0 . 2 .
87) Urkunde »- 84; «s>. t. VIII. p. 366. ^
88) Uvr «xvreirsle 8e,i scura« «I,r Münsionntieo» ünt mal!«"' 0''«kotlire o»k imvigia kuovro vrl krvdn cxsckai-o;
n,-8 v,-I t'aoorv, N<>ch»8Sk,re« rollei-,:; UrkllNd^
Ludewigs für S. Gallen, 81». ivisnsionltüci si"'wie pttratao, Vewirthungöquarticrc; sc>!t>k>, Fricdbruchbßen; tillchiissorcs wllic, wer dem Gericht Bürgen stellt«