l. Buch. Eilftes Capitel.
Besonders:
Äwurg.
Jeder Hof hatte sein Gericht unter dem Vogt oderMeyer, welcher den Herrn vorstellte, lieber größereSachen wurde der Gau berufen: da stand unter freyemHimmel, wer an Grund und Boden sieben Schuh hinrcksich und vor sich besaß"); voran die alten Männer-Nach dem Vertrag des Grafen, Aufsehers der unternRichter, sprach jeder sein Urtheil, wie Alter, Verstand,Witz und Ansehen es mit sich brachte-, hierauf traten dieRichter in den Ring "); ihrem Spruch folgten die Hof'jünger, Dogtleute und eigenen keute. Grafen waren irrThurgau viele, bis wie die Würde so das Amt Erbgutwurden und alle Macht in einige Häuser zusammenfloß-
Der größte Graf zu Thurgau bewohnte Kiburg, we-nige Stunden von Zürich an dem Waldwasser Tös aufhinausragender Felsenspitze eines hohen Bergs. Er warvom Stamm der Weifen "). Zur Zeit Kaiser Karls
rz) So in den Höfen des Klosters Einsidleii am Zürichsee nochKundschaft Eberhards von Lppenstei», Rit'
- ters.
r4) S. bey du Cangc welcher Artikel zwar keiner der
vollständigen ist. Es war eine den Teutschen und andern Vc'Ukern gemeine Manier des gerichtlichen die
der Italienischen Senate haben denselben Ursprung.
2 !>) Wegeliiis iii««»»,-; 11 , iao; Herrgott/ genc«l-
l. I. r>. 57. Hcß mvnumcnra Oncllica. Ohne uns in die lNNerwiesene Brüderschaft des ersten Aunnlfs mit Odoachcr dc»'Heruler einjulassen, ist aus dem Buch des Mönchs »ottWeingarten ihre», Kloster klar, daß die Weifen anS ZcNten, die über die Christianisirnng Tcutschlande hinaufreiche»,vor ander» groß erscheinen. Königlichen Hof hielten sie >»itGrafen und Herren, die stell waren, ihre Trnchlcssc, Scheinkcn, Marschallc, Kämmerer und Bannerträger ju seyn. Köc»igllche Stifte wurden durch sie reich. Cur wird unter diese»genannt. Uebcrhaupt waren die ältesten Güter, sagt Ottovon Freysingeu, in dem aä gränzenden Alec
Mannicn. (Die ganze GcbirgSstrecke vom Brenner bis >»den Gotthard nennt er Pyrenäen ). Dom erste» Weif, demStammvater, Zeitgenosse,, Attila'S, werden bis auf Heinrich