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I. Buch. Eilftes Capitel.
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freyen Landsitzen; den Palast bey Zürich bewohnte derGraf, sein Slatthaltex über Sachen des Volks, desPropsts bey dem großen Münster und der Aebtissl"'denn Wasser, Straßen, Gewichte, Maße und Münze. waren als Regalien unter seiner Aufsicht; er übte alsBlutrichter die höchste Gewalt, hörte die Klagen widerdie niedern Richter, und besorgte die Kammergüter. Grö-ßere Gewalt war nicht bekannt. Als Vater und Her?hielt über alles der König die allgemeine Sorgfalt; oo"den freyen Männern wurden die Lanbrechte geordnet,von den Führern des Heers die Kriege beschlossen. 6»wurde von eben denselben berathschlaget und vollzogen,. die Unternehmungen von denen ausgeführt, welche der-selben eins geworden: Kein Volk war dem Parteygcist,eigennützigen Begierden, oder unwissenden Vorsteher"überlassen.
Rappersch- Gau; Thurgau besteht aus unzähligen Hügel"/durch Seen, Flüsse, Thäler und Gefilde mannigfaltiggesondert^ Auf denselben standen Burgen der Edeln >"besonders großer Zahl. Dow wo jetzt alle Ufer derSeen durch Städte, große Dörfer und alte Schlösser >"beständigem Wechsel von Wiesen, Gärten und Rebengt-ländern, woraus Lust und Leben duftet, angenehmterhalten, war noch keine andere Zierde als der anfa"*ge.nde Landbau um die Schlösser der Freyherren und Gra-sen. Oben am See auf der Mark gegen Rhätien herrsch*te aus unbekannter Zeit ") ein Graf zu Rapperschwyl' Hinter dessen Höfen war Wildniß und Wald bis an ke"
. großen See, welcher von Uri (jenem Thal des Zürich *schen Frauenmünsters) ausgeht. Uri erstreckt sich zah>"
zz) Die älteste Urkunde von «8« führt, aus Muratori,lin in der Erdbeschr. Th. l, S. r-s an.
30 ) Zum ersten Mal wird Uappi-vlttc^wilai-e in einer Urkundedes I. v7r bey Herrg. erwähnt- (Es versteht sich, daß iAltrapp crfchwyl auf der Mark die Rede ist).